- 1 Section
- 11 Lessons
- unbegrenzt
- Angebotsvergleich & Beschaffung11
- 1.1Beschaffungsprozess von A bis Z
- 1.2Lastenheft und Pflichtenheft
- 1.3Angebote einholen und strukturieren
- 1.4Quantitativer Angebotsvergleich
- 1.5Qualitativer Angebotsvergleich
- 1.6Marktgängige IT-Systeme bewerten
- 1.7Barrierefreiheit bei IT-Systemen (BITV, WCAG)
- 1.8Make-or-Buy-Entscheidung
- 1.9Lieferantenauswahl und -bewertung
- 1.10Lizenzmodelle im Überblick
- 1.11IHK-Aufgaben Angebotsvergleich
Barrierefreiheit bei IT-Systemen (BITV, WCAG)
Stell dir vor, du hast eine wichtige Website, aber 15 % deiner Nutzer können sie nicht nutzen – weil sie seheingeschränkt sind, Farben nicht unterscheiden können oder die Maus nicht bedienen können. Barrierefreiheit in IT-Systemen ist kein nettes Extra, sondern eine rechtliche Pflicht für viele Unternehmen und eine ethische Grundlage für alle. Die Standards WCAG und BITV definieren, was barrierefreie digitale Systeme leisten müssen.
1) Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass IT-Systeme – Websites, Apps, Software – so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen gleichwertig genutzt werden können. Beeinträchtigungen können visuell (Sehschwäche, Farbenblindheit, Blindheit), motorisch (eingeschränkte Handbeweglichkeit, Zittern), kognitiv (Lernschwäche, Konzentrationsprobleme) oder auditiv (Schwerhörigkeit, Taubheit) sein – aber auch temporär: ein gebrochener Arm, ein helles Sonnenlicht auf dem Bildschirm, oder das Nutzen ohne Ton in der Bibliothek.
2) WCAG – der internationale Standard
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) werden vom W3C (World Wide Web Consortium) herausgegeben und sind der weltweit anerkannte Standard für digitale Barrierefreiheit. Die aktuelle Version ist WCAG 2.1, die Version 2.2 ist seit 2023 verabschiedet. Die WCAG ist strukturiert nach vier Grundprinzipien, dem sogenannten POUR-Modell.
3) Konformitätsstufen A, AA und AAA
4) BITV 2.0 – die deutsche Umsetzung
Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Rechtsverordnung, die auf Basis des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) die Barrierefreiheitsanforderungen für Bundesbehörden regelt. Sie orientiert sich vollständig an WCAG 2.1 Level AA. Seit dem European Accessibility Act (EAA, 2025 vollständig in Kraft) gilt für viele private Unternehmen eine erweiterte Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit – besonders für Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher.
| Standard | Geltungsbereich | Verpflichtend für |
|---|---|---|
| WCAG 2.1 | International | Referenzstandard, Grundlage für alle nationalen Regelungen |
| BITV 2.0 | Deutschland | Bundesbehörden, öffentliche Stellen |
| EU-Richtlinie 2016/2102 | EU | Alle öffentlichen Stellen in der EU |
| European Accessibility Act | EU | Viele private Unternehmen (schrittweise ab 2025) |
Zusammenfassung
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass IT-Systeme für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von Beeinträchtigungen. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ist der internationale Standard, strukturiert nach dem POUR-Prinzip: Perceivable (wahrnehmbar), Operable (bedienbar), Understandable (verständlich), Robust. Die drei Konformitätsstufen sind A (Mindest), AA (Standard, rechtlich relevanter) und AAA (erweitert). In Deutschland regelt die BITV 2.0 die Anforderungen für öffentliche Stellen. Barrierefreiheit ist bei IT-Systemen ein Bewertungskriterium im qualitativen Angebotsvergleich und im Lastenheft.
