- 1 Section
- 10 Lessons
- unbegrenzt
- Gehalt & Sozialversicherung10
- 1.1Brutto und Netto
- 1.2Die 5 Säulen der Sozialversicherung
- 1.3Beitragssätze und BBG
- 1.4Lohnsteuer: Steuerklassen und Freibeträge
- 1.5Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- 1.6Lohnabrechnung lesen und erklären
- 1.7VL und betriebliche Altersvorsorge
- 1.8Tarifgehalt, Mindestlohn, übertariflich
- 1.9Gehaltsverhandlung
- 1.10Aufgaben Entgeltabrechnung
Tarifgehalt, Mindestlohn, übertariflich
Wie kommt eigentlich dein Gehalt zustande? In den vorherigen Lektionen haben wir gesehen, wie es vom Brutto zum Netto wird. Aber wer entscheidet, was du brutto bekommst? Ist das frei verhandelbar, gibt's gesetzliche Mindestbeträge, oder regelt das ein Tarifvertrag?
In Deutschland gibt's eine Lohn-Hierarchie: gesetzlicher Mindestlohn als absolute Untergrenze, Branchen-Mindestlöhne, Tariflöhne, übertarifliche Vereinbarungen. Diese Lektion erklärt alle vier Ebenen, das deutsche Tarifrecht und die Sonderfälle wie Branchen-Mindestlöhne. Wichtig für die IHK-Prüfung im Bereich Sozialkunde.
1) Die Lohn-Hierarchie in Deutschland
In Deutschland kann dein Gehalt auf vier verschiedenen Ebenen geregelt sein. Sie bauen aufeinander auf:
2) Der gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze für Löhne in Deutschland. Er wurde 2015 als „Mindestlohngesetz (MiLoG)" eingeführt – relativ spät im EU-Vergleich. Ziel: Schutz vor sittenwidrig niedrigen Löhnen.
Eckdaten:
- Eingeführt: 1. Januar 2015 mit 8,50 €/Stunde
- Aktueller Stand 2026: 13,90 €/Stunde brutto
- Geplant 2027: 14,60 €/Stunde brutto
- Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer ab 18 Jahre in Deutschland (mit Ausnahmen)
- Anpassung: alle 2 Jahre durch die unabhängige Mindestlohnkommission
Der Mindestlohn wirkt sich auf die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) aus: 2022 wurde die Kopplung beschlossen. Daher: Mindestlohn 13,90 € → Minijob-Grenze 603 € (siehe L3).
3) Mindestlohn-Entwicklung
Die Mindestlohn-Entwicklung seit Einführung zeigt die Anpassungen über die Jahre:
4) Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?
Der Mindestlohn gilt nicht ausnahmslos für alle. Wichtige Ausnahmen:
- Auszubildende: bekommen Mindestausbildungsvergütung nach BBiG (2026: ~724 € im 1. Lehrjahr, mit jährlicher Erhöhung)
- Praktikanten in Pflichtpraktika (im Rahmen von Studium/Ausbildung, ohne Zeitlimit)
- Praktikanten in freiwilligen Praktika bis 3 Monate (zur Orientierung vor Ausbildung/Studium)
- Minderjährige unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstellung
- Ehrenamtlich Tätige
- Selbstständige (haben keinen „Lohn", sondern Honorare)
Wichtig: für alle anderen ist der Mindestlohn unverzichtbar. Vertragliche Vereinbarungen unter Mindestlohn sind nichtig. Der Arbeitnehmer hat trotzdem Anspruch auf den Mindestlohn. Verstöße werden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls verfolgt – Bußgelder bis 500.000 €.
5) Branchen-Mindestlöhne
Über dem allgemeinen Mindestlohn gibt's für bestimmte Branchen höhere Mindestlöhne, die per Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für alle Beschäftigten der Branche gelten – auch ohne Tarifbindung:
Aktuelle Übersicht aller Branchen-Mindestlöhne: Zoll.de oder bei der jeweiligen Branchen-Gewerkschaft.
6) Was ist ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag (TV) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaft (Arbeitnehmerseite) und Arbeitgeberverband bzw. einzelnem Arbeitgeber über Arbeitsbedingungen. Geregelt im Tarifvertragsgesetz (TVG).
Tarifverträge regeln deutlich mehr als nur das Gehalt:
7) Wann gilt für mich ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gilt für dich, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Persönlicher Geltungsbereich: deine Position fällt unter den Tarif (z.B. Industriekauffrau im Metall-Bereich)
- Räumlicher Geltungsbereich: dein Standort liegt im Geltungsgebiet (oft regional)
- Tarifbindung:
- Du bist Gewerkschaftsmitglied UND
- Dein Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband bzw. hat eigenen Firmen-Tarifvertrag
Sonderfall: Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE). Wenn ein Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird, gilt er für alle Beschäftigten der Branche – auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Arbeitgeberverbands-Mitgliedschaft. Häufig in Bau, Pflege, Gebäudereinigung.
Andere Möglichkeit: dein Arbeitsvertrag kann auf einen Tarifvertrag Bezug nehmen („Es gelten die Tarifverträge des XYZ"). Dann gilt er auch ohne formelle Tarifbindung.
8) Wie kommt ein Tarifvertrag zustande?
Eine Tarifrunde ist das Verhandlungsverfahren. Klassischer Ablauf am Beispiel Metall-/Elektroindustrie:
9) Tarifverträge – Arten
Tarifverträge unterscheiden sich nach Inhalt und Reichweite:
| Typ | Inhalt | Laufzeit |
|---|---|---|
| Entgelttarifvertrag | Lohnhöhen, Gehaltsgruppen | 1-2 Jahre |
| Manteltarifvertrag | Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, sonstiges | 5-10+ Jahre |
| Branchentarifvertrag | gilt für eine ganze Branche (z.B. Metall, Chemie) | nach Vereinbarung |
| Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag) | nur ein bestimmtes Unternehmen (z.B. VW, Lufthansa) | nach Vereinbarung |
| Anerkennungs-TV | Übernahme eines anderen TV | variabel |
10) Vorteile der Tarifbindung
Studien zeigen: tarifgebundene Beschäftigte verdienen im Schnitt 10-15% mehr als Beschäftigte in vergleichbaren Positionen ohne Tarifbindung. Darüber hinaus bietet die Tarifbindung:
- Sicherheit: planbare jährliche Lohnerhöhungen
- Weniger Verhandlungsstress: keine jährlichen Gehaltsverhandlungen nötig
- Mehr Urlaub: oft 30 statt 20 gesetzliche Urlaubstage
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Bessere Sozialleistungen: bAV-Zuschüsse, VL etc.
- Verlängerter Kündigungsschutz
- Klarere Regelungen: weniger Streitfälle
Aber: die Tarifbindung in Deutschland sinkt. 1990 waren noch ~80% tarifgebunden, heute nur noch ~50% (Ost: ~40%). Junge Firmen, Tech-Branche, viele Dienstleister bleiben außerhalb.
11) Übertarifliche Vergütung
„Übertariflich" heißt: dein Lohn liegt über dem Tariflohn. Das kann auf verschiedene Weise zustande kommen:
- Individuelle Verhandlung: bei Spezialisten, Führungspositionen, knappen Arbeitsmärkten
- Außertarifliche Angestellte (AT): ganz außerhalb des Tarifvertrags, oft mit erweiterten Verantwortlichkeiten
- Übertarifliche Zulagen: zusätzliche Zahlungen zum Tariflohn (Leistungs-, Funktionszulagen)
- Überstundenpauschalen: einbezogene Mehrarbeit
- Boni und variable Vergütung: leistungsabhängig
Wichtig: bei einer übertariflichen Vergütung kann es passieren, dass Tariferhöhungen auf die übertarifliche Komponente angerechnet werden. Beispiel: dein Tariflohn ist 3.000 €, du bekommst 3.300 € (10% übertariflich). Bei Tarifsteigerung 5%: neuer Tariflohn 3.150 €, dein Lohn bleibt aber 3.300 € (Anrechnung). Dadurch sinkt deine „übertarifliche Marge" – möglich, wenn der Arbeitsvertrag eine Anrechnungsklausel enthält.
12) Sonderzahlungen im Detail
Tarifverträge und Arbeitsverträge enthalten oft zusätzliche Zahlungen über das Grundgehalt hinaus:
13) Tarifverträge in Deutschland – wichtige Beispiele
Einige bekannte Tarifverträge, die du in der IHK-Prüfung kennen solltest:
- IG Metall: für Metall- und Elektroindustrie, Stahl, Holz/Kunststoff. ~3,8 Mio. Mitglieder, mächtigste Gewerkschaft
- ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ~1,9 Mio. Mitglieder, Banken, Handel, ÖD
- TVöD (Bund/Kommunen): Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, mit ~2 Mio. Beschäftigten
- TV-L: Tarifvertrag für Länder-Beschäftigte (Lehrer, Verwaltung, Hochschule)
- IG BCE: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
- EVG: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
- GEW: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
- NGG: Nahrungsmittel, Genuss, Gaststätten
Zusammenfassung
In Deutschland gibt es vier Ebenen der Lohnfindung: gesetzlicher Mindestlohn (absolute Untergrenze, 2026: 13,90 €/Stunde, 2027: 14,60 €), Branchen-Mindestlohn (für allgemeinverbindlich erklärt in Bau, Pflege etc.), Tarifvertrag (zwischen Gewerkschaft und AG) und übertarifliche Vergütung (individuell verhandelt). Ein Tarifvertrag regelt Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsfristen; er gilt bei beidseitiger Tarifbindung oder per Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Die Mindestlohnhöhe wird alle 2 Jahre durch die unabhängige Mindestlohnkommission vorgeschlagen. Tarifgebundene Beschäftigte verdienen statistisch etwa 10–15 % mehr als Beschäftigte ohne Tarifbindung.
