- 1 Section
- 10 Lessons
- unbegrenzt
- Gehalt & Sozialversicherung10
- 1.1Brutto und Netto
- 1.2Die 5 Säulen der Sozialversicherung
- 1.3Beitragssätze und BBG
- 1.4Lohnsteuer: Steuerklassen und Freibeträge
- 1.5Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- 1.6Lohnabrechnung lesen und erklären
- 1.7VL und betriebliche Altersvorsorge
- 1.8Tarifgehalt, Mindestlohn, übertariflich
- 1.9Gehaltsverhandlung
- 1.10Aufgaben Entgeltabrechnung
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Auf deiner Lohnabrechnung tauchen neben Lohnsteuer und Sozialversicherung manchmal noch zwei weitere Posten auf: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beide sind Zuschlagsteuern auf die Lohnsteuer – sie werden also nicht direkt vom Brutto, sondern als Prozentsatz von der berechneten Lohnsteuer erhoben.
Diese Lektion erklärt beide: was sie sind, wer sie zahlt, wie sie berechnet werden und – beim Soli besonders interessant – wer sie heute überhaupt noch zahlt. Plus: wie kommst du aus der Kirche raus, wenn du sie nicht mehr unterstützen willst? Wichtiges IHK-Prüfungswissen und nebenbei sehr praktisch fürs eigene Leben.
1) Lohnsteuer plus Zuschläge
Bevor wir ins Detail gehen, hier die Logik: nach der Berechnung der Lohnsteuer (siehe L4) werden zwei Zuschläge berechnet:
- Solidaritätszuschlag (Soli): 5,5% auf die Lohnsteuer (nicht aufs Brutto!)
- Kirchensteuer: 8% oder 9% auf die Lohnsteuer (nur für Kirchenmitglieder)
Beide werden also nach der Lohnsteuer berechnet und auf den Steuerbetrag aufgeschlagen. Beispiel: bei 500 € Lohnsteuer ergibt das 27,50 € Soli (wenn fällig) plus ggf. 40-45 € Kirchensteuer.
2) Soli und Kirche im Überblick
Die beiden Posten im direkten Vergleich:
3) Geschichte des Solidaritätszuschlags
Der Soli wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt, seit 1998 stabil bei 5,5 %. Seit 2021 ist er für etwa 90 % der Steuerzahler abgeschafft – nur noch hohe Einkommen zahlen ihn überhaupt. Bei den meisten Lohnabrechnungen steht beim Soli daher „0,00 €".
4) Wer zahlt heute noch Soli?
Konkrete Zahlen für 2026 (Klasse I, Single):
Freigrenze
Milderungs-Ende
voller Soli
Konkret: bei Klasse I, Single, müsstest du ein zvE von etwa 75.000 € pro Jahr haben, damit überhaupt Soli anfällt. Das entspricht etwa 6.250 € Brutto/Monat oder mehr. Bei Verheirateten/Splitting verdoppelt sich das auf ~150.000 € zvE.
5) Soli-Berechnung im Detail
Falls du in die Soli-Zone fällst, wird er so berechnet:
6) Was ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist eine deutsche Besonderheit: der Staat zieht für die Kirchen die Mitgliedsbeiträge ein – ähnlich wie für sich selbst die Lohnsteuer. Das hat historische Gründe (Weimarer Verfassung 1919, Trennung Staat/Kirche, aber Staat als Inkasso-Dienstleister).
Verfassungsrechtliche Basis: Artikel 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV. Die Kirchen haben das Recht, von ihren Mitgliedern Beiträge zu erheben. Der Staat hilft beim Einzug und bekommt dafür eine Vergütung (3-5% der Kirchensteuer-Einnahmen).
Wer ist betroffen? Nur Mitglieder einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft:
- Römisch-katholische Kirche
- Evangelische Kirche (verschiedene Landeskirchen)
- Einige jüdische Gemeinden
- Altkatholische Kirche, einige freikirchliche Gemeinschaften
Nicht steuerberechtigt sind z.B. islamische Gemeinden in Deutschland (keine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Steuerrecht) und die meisten kleineren Religionsgemeinschaften.
7) Kirchensteuersatz nach Bundesland
Der Kirchensteuersatz ist nicht überall gleich – er hängt vom Bundesland ab, nicht von der Konfession. Übersicht:
8) Kirchensteuer-Berechnung
Die Berechnung ist einfach: Kirchensteuer = Lohnsteuer × Kirchensteuersatz
9) Kirchensteuer steuerlich absetzbar
Ein kleiner Trost für Kirchenmitglieder: die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer voll absetzbar. Was bedeutet das konkret?
- In der Steuererklärung gibst du die gezahlte Kirchensteuer an (steht auf der Lohnsteuerbescheinigung)
- Das Finanzamt zieht sie vom zu versteuernden Einkommen ab
- Effektiv sparst du je nach Grenzsteuersatz 25-45% der Kirchensteuer als Einkommensteuer ein
Beispiel: zahlst du 500 €/Jahr Kirchensteuer und hast einen Grenzsteuersatz von 30%, bekommst du etwa 150 € über die Steuererklärung zurück. Die echte Belastung ist also nur 350 €/Jahr statt 500 €.
10) Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
Die Kirchensteuer fließt komplett an die Kirchen. Wofür sie diese verwenden, entscheiden sie selbst:
- Gehälter für Pfarrer, Pastoren, Verwaltungspersonal
- Erhaltung von Kirchengebäuden, Orgeln, Gemeinde-Zentren
- Diakonie/Caritas: Sozialarbeit, Kindergärten, Altersheime, Krankenhäuser
- Bildung: Religionsunterricht, kirchliche Schulen, Universitäten
- Verwaltung: Bistümer, Landeskirchen, Kirchenämter
- Mission und Hilfswerke: Brot für die Welt, Misereor etc.
- Kultur: Kirchenmusik, Konzerte, Kulturveranstaltungen
Hinweis: die Kirchen erhalten zusätzlich Staatsleistungen (historische Entschädigungen aus Säkularisation, jährliche Zahlungen aus Bundesländern), die nichts mit der Kirchensteuer zu tun haben. Diese werden auch politisch debattiert.
11) Wie tritt man aus der Kirche aus?
Aus der Kirche austreten ist möglich – die negative Religionsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt. Der Vorgang ist formal, aber einfach:
12) Konsequenzen des Kirchenaustritts
Wer austritt, sollte die Folgen kennen:
- Keine Kirchensteuer mehr – das ist meist der Hauptgrund
- Keine kirchliche Hochzeit/Beerdigung/Taufe mehr möglich (manche Kirchen lassen das mit Wiedereintritt-Klausel zu)
- Kein Patenamt mehr möglich
- Kein Anspruch auf kirchliche Sozialleistungen (sehr selten relevant)
- Bei Arbeit in kirchlicher Einrichtung: möglicher Kündigungsgrund (Caritas, Diakonie haben besondere Regelungen)
- Wiedereintritt jederzeit möglich, manchmal mit Bedingungen
In den letzten Jahren steigen die Kirchenaustritte deutlich – 2022/2023 gab es Rekord-Austrittszahlen mit über 500.000 pro Jahr. Das macht die Kirchensteuer-Einnahmen rückläufig und führt zu Debatten über die Finanzierung der Kirchen.
13) Konfessionslos bei Heirat
Ein häufig diskutierter Sonderfall: was passiert bei einer konfessionsverschiedenen Ehe?
- Beide Partner Kirchenmitglieder: jeder zahlt seine eigene Kirchensteuer, beide auf jeweiligen Lohn
- Beide konfessionslos: niemand zahlt Kirchensteuer
- Einer Mitglied, einer nicht: nur der Kirchenmitglied zahlt seine eigene Kirchensteuer – der konfessionslose Partner ist nicht mit-betroffen
Bei Bayern und Baden-Württemberg gilt zusätzlich der besondere Kirchgeld: wenn der höher verdienende Partner konfessionslos ist und der andere Kirchenmitglied, kann ein zusätzlicher Beitrag fällig werden. Komplex – Steuerberatung im Einzelfall sinnvoll.
14) Steuer-FAQ kurz
Häufige Fragen:
- „Zahle ich Soli, wenn ich keine Kirche zahle?" – Ja, Soli ist unabhängig von Kirchenmitgliedschaft. Aber nur bei sehr hohem Einkommen.
- „Bekomme ich Kirchensteuer zurück, wenn ich austrete?" – Nein. Die bis zum Austrittstag gezahlte ist verloren. Nur die Kirchensteuer in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgabe abziehen.
- „Wirkt sich Kirchensteuer auf Sozialversicherung aus?" – Nein, völlig getrennt.
Zusammenfassung
Soli und Kirchensteuer sind Zuschlagsteuern auf die Lohnsteuer – kein direkter Abzug vom Brutto. Wer keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keinen Soli und keine Kirche. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, ist aber seit 2021 für die meisten Beschäftigten faktisch abgeschafft. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 %, und gilt nur für Mitglieder einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft. Der Austritt erfolgt persönlich beim Standesamt und wird mit Ablauf des Monats wirksam.
