- 1 Section
- 10 Lessons
- unbegrenzt
- Gehalt & Sozialversicherung10
- 1.1Brutto und Netto
- 1.2Die 5 Säulen der Sozialversicherung
- 1.3Beitragssätze und BBG
- 1.4Lohnsteuer: Steuerklassen und Freibeträge
- 1.5Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- 1.6Lohnabrechnung lesen und erklären
- 1.7VL und betriebliche Altersvorsorge
- 1.8Tarifgehalt, Mindestlohn, übertariflich
- 1.9Gehaltsverhandlung
- 1.10Aufgaben Entgeltabrechnung
Lohnabrechnung lesen und erklären
Du hast in den letzten Lektionen alle Bausteine kennengelernt: Brutto, Netto, die SV-Säulen, Beitragssätze, BBG, Lohnsteuer, Steuerklassen, Soli, Kirchensteuer. Jetzt setzen wir das alles zusammen und schauen uns eine echte Lohnabrechnung an.
Diese Lektion zeigt dir, wie eine deutsche Lohnabrechnung aufgebaut ist, was jedes Feld bedeutet, wie du sie liest und auf was du achten solltest. Pflicht-Wissen für die IHK-Prüfung – Lohnabrechnungs-Verständnis ist Standardthema in Wirtschaftskunde. Und natürlich praktisch fürs Leben: damit kannst du deine eigene Abrechnung prüfen.
1) Was ist eine Lohnabrechnung?
Eine Lohnabrechnung (auch Gehaltsabrechnung, Verdienstabrechnung, Entgeltabrechnung) ist die monatliche Aufstellung deines Arbeitsentgelts mit allen Berechnungsdetails. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 108 Gewerbeordnung) – jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf.
Eine Lohnabrechnung muss enthalten:
- Bruttoentgelt (Grundgehalt, Zulagen, Sachbezüge)
- Abzüge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge)
- Auszahlungsbetrag (Netto)
- Persönliche Daten (Name, Sozialversicherungsnummer, Steuermerkmale)
- Arbeitgeber-Daten
- Abrechnungszeitraum
- Jahres-Kumulation (Kontostände seit Januar)
Heutzutage gibt's die Abrechnung meist digital (PDF per Mail, ESS-Portal). Manche Unternehmen drucken sie noch aus. Du solltest sie aufbewahren – mindestens 2 Jahre, besser bis zur Rente.
2) Aufbau einer typischen Lohnabrechnung
Eine Lohnabrechnung ist meist in mehrere Bereiche unterteilt. Hier ein vereinfachtes Beispiel, an dem wir alle Felder erklären:
LSt: 1.404,00 €
SV ges.: 2.309,85 €
PV: 63,72 €
RV: 329,22 €
AV: 46,02 €
3) Header-Daten verstehen
Oben auf der Lohnabrechnung stehen Stammdaten und Steuermerkmale. Was bedeuten die wichtigsten Felder?
RK = römisch-katholisch, EV = evangelisch, -- = konfessionslos. Relevant für die Kirchensteuer.4) Bezüge (Brutto-Bereich)
Im oberen Teil der Abrechnung stehen alle positiven Posten – also was du verdienst. Typische Positionen:
5) Steuerliche Abzüge
Im zweiten Abschnitt stehen die steuerlichen Abzüge. Hier wird die Steuer abgezogen, die der Arbeitgeber ans Finanzamt weiterleitet:
- Lohnsteuer: aus den Steuertabellen, abhängig von Brutto, Steuerklasse, Freibeträgen
- Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer – meist 0 € (siehe L5)
- Kirchensteuer: 8% (BY/BW) oder 9% der Lohnsteuer – nur Kirchenmitglieder
Diese drei summieren sich zu deinen steuerlichen Abzügen. Sie werden komplett an das Finanzamt überwiesen (Lohnsteuer + Soli) bzw. die Kirchen (Kirchensteuer).
6) Sozialversicherungs-Abzüge
Im dritten Abschnitt kommen die SV-Beiträge. Vier Posten plus eventuell Sonderfälle:
| Position | Beitragssatz 2026 (AN) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 7,3% + Hälfte Zusatzbeitrag (~1,45%) | auf Brutto bis BBG 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung (PV) | 1,8% (kinderlos +0,6%, Eltern-Abschlag −0,25% pro Kind ab 2.) | Sachsen: AN trägt mehr |
| Rentenversicherung (RV) | 9,3% | auf Brutto bis BBG 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | 1,3% | auf Brutto bis BBG 8.450 € |
Wichtig: diese Beiträge kennst du aus L3 – das ist die praktische Anwendung. In Summe ca. 21,15% deines Brutto-Lohns (bis BBG).
7) Auszahlungsbetrag (Netto)
Ganz unten steht der entscheidende Posten: der Nettoauszahlungsbetrag. Berechnung:
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − KV − PV − RV − AV
Dieser Betrag wird auf dein Bankkonto überwiesen. Bei manchen Arbeitgebern gibt's auch Abschlagszahlungen: monatlich ein Pauschalbetrag, am Monatsende exakte Abrechnung. Das ist heute aber selten – meist bekommst du den exakten Betrag.
8) Zusatz-Infos auf der Abrechnung
Eine vollständige Lohnabrechnung enthält oft noch weitere wichtige Felder, die du kennen solltest:
1111 = allg. Beitragssatz mit Krankengeld.9) Die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende
Am Ende des Jahres (meist im Februar/März des Folgejahres) bekommst du die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Sie fasst alle Werte für das Steuerjahr zusammen:
- Bruttoarbeitslohn (Jahres-Summe)
- Einbehaltene Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer (Jahres-Summen)
- SV-Beiträge (Jahres-Summen, getrennt nach KV/PV/RV/AV)
- Steuerfreie Bezüge (Sonntags-/Nachtzuschläge etc.)
- Steuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge)
Diese Bescheinigung brauchst du für die Einkommensteuererklärung – die Daten werden vom Finanzamt aber meist automatisch über ELSTER eingespielt. Aufbewahrungs-Pflicht: mindestens bis zur Steuererklärung des Jahres, besser für mehrere Jahre.
10) Wann erkennt man Fehler?
Fehler in Lohnabrechnungen kommen vor – meistens kleine, manchmal teure. Worauf du achten solltest:
11) Sonderfälle in der Abrechnung
Im Lauf des Berufslebens treten Sonderfälle auf, die die Abrechnung komplexer machen:
- Krankheit: bis 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG (volles Gehalt). Danach Krankengeld von der Krankenkasse (~70% Brutto, max. 90% Netto).
- Mutterschaft/Elternzeit: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss. Während Elternzeit oft kein Lohn, dafür Elterngeld.
- Kurzarbeit: reduzierte Arbeitszeit, Kurzarbeitergeld füllt teilweise auf.
- Eintritt/Austritt unterjährig: Teilmonats-Berechnung nach Arbeitstagen oder Stunden.
- Steuerklassen-Wechsel: ab Folgemonat wirksam.
- Pfändung / Lohnabtretung: bei Schulden kann der AG zur Pfändung gezwungen werden – pfändungsfreier Grundbetrag bleibt.
- Sachbezüge: 1%-Regel Dienstwagen, Essensschecks, Job-Ticket.
- Reisekosten: Spesen, Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkostenerstattung – meist steuerfrei.
12) Lohnabrechnung digital oder Papier?
Seit einigen Jahren ist die digitale Lohnabrechnung dominant. Sie ist gesetzlich erlaubt, wenn der Arbeitnehmer zustimmt (§ 108 GewO i.V.m. § 126b BGB):
- Mail-Versand als PDF – einfach, aber Datenschutz-Frage
- ESS-Portal (Employee Self Service) – sicherer Login, Archivfunktion
- DATEV Arbeitnehmer Online oder ähnliche Portale
- Papier-Abrechnung – früher Standard, heute eher selten
Vorteile digital: schneller, umweltfreundlicher, leicht zu archivieren, immer auffindbar. Nachteil: braucht digitales System, Mitarbeiter müssen Zugang haben (alle, auch ältere). Bei Streit kann eine Papier-Abrechnung als Beweis dienen – aber auch ein PDF ist rechtsgültig.
13) Wie lange Lohnabrechnungen aufbewahren?
Es gibt verschiedene Aufbewahrungsfristen, je nach Zweck:
- Steuerlich: bis zum Bestandskraft des Steuerbescheids (i.d.R. 4 Jahre nach Veranlagung)
- Sozialversicherung: für Rentenberechnung – bis zur Verrentung empfohlen
- Arbeitsrechtlich: zur Beweisführung bei Streitigkeiten – 3 Jahre nach Beendigung
- Bei Selbstanzeige/Nachzahlungen: 10 Jahre Steuerfälligkeit beachten
Zusammenfassung
Die Lohnabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 108 GewO). Sie ist immer gleich aufgebaut: Header (Stammdaten, Steuermerkmale), Bezüge (Brutto inkl. Zulagen), steuerliche Abzüge (Lohnsteuer, ggf. Soli/Kirche), SV-Abzüge (KV/PV/RV/AV), Netto-Auszahlung und Jahres-Kumulation. Am Jahresende erhältst du die Lohnsteuerbescheinigung für die Steuererklärung. Wichtig: alle Lohnabrechnungen aufbewahren – sie sind später wichtige Belege für die Rentenberechnung.
