- 1 Section
- 10 Lessons
- unbegrenzt
- Gehalt & Sozialversicherung10
- 1.1Brutto und Netto
- 1.2Die 5 Säulen der Sozialversicherung
- 1.3Beitragssätze und BBG
- 1.4Lohnsteuer: Steuerklassen und Freibeträge
- 1.5Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- 1.6Lohnabrechnung lesen und erklären
- 1.7VL und betriebliche Altersvorsorge
- 1.8Tarifgehalt, Mindestlohn, übertariflich
- 1.9Gehaltsverhandlung
- 1.10Aufgaben Entgeltabrechnung
Aufgaben Entgeltabrechnung
Diese letzte Lektion fasst die wichtigsten Inhalte des Kurses in 10 IHK-typischen Übungsaufgaben zusammen. Sie decken Brutto-Netto-Berechnung, Sozialversicherung, BBG, Lohnsteuer, Kirchensteuer/Soli, Lohnabrechnung-Interpretation, VL/bAV, Mindestlohn/Tarif und Gehaltsverhandlung-Konzepte ab.
Schwierigkeitsgrad ist farblich markiert: grün = einfach (Grundwissen), gelb = mittel (Anwendung), rot = schwer (Berechnungen, Transferleistung). Klick auf „Lösung anzeigen" für die Musterlösung – aber erst, nachdem du selbst nachgedacht hast!
Aufgabe 1: Die fünf Säulen
Die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland sind:
- Krankenversicherung (KV) – 14,6% + 2,9% Zusatzbeitrag – deckt ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Medikamente, Krankengeld ab
- Pflegeversicherung (PV) – 3,6% (Kinderlose +0,6%) – Pflegegeld und stationäre Pflege bei Pflegebedürftigkeit
- Rentenversicherung (RV) – 18,6% – finanziert Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
- Arbeitslosenversicherung (AV) – 2,6% – ALG 1, Vermittlung, Weiterbildungs-Förderung
- Unfallversicherung (UV) – variabel nach Branche, allein vom Arbeitgeber getragen – Schutz bei Arbeits-/Wegeunfällen und Berufskrankheiten
Die ersten vier werden paritätisch zwischen AG und AN geteilt, die fünfte (UV) trägt allein der Arbeitgeber. Mehr Details in L2 und L3.
Aufgabe 2: Brutto-Netto-Begriffe
Das Bruttogehalt ist der vereinbarte Gesamt-Lohn vor allen Abzügen. Es ist die Grundlage für die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird.
Die vier Hauptabzugsposten sind:
- Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
- Krankenversicherung (AN-Anteil: 8,75% inkl. halber Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung (AN-Anteil: 1,8%, Kinderlose +0,6%)
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil: 9,3% + 1,3% = 10,6%)
Faustregel: Netto ≈ 60-70% vom Brutto, sinkt bei höherem Einkommen (siehe L1).
Aufgabe 3: SV-Beiträge berechnen
Bei einem Bruttogehalt von 3.800 € sind alle Beitragsbemessungsgrenzen 2026 unterschritten (KV/PV BBG: 5.812,50 €, RV/AV BBG: 8.450 €). Daher werden alle Beiträge auf das volle Brutto erhoben.
Bei zwei Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der PV-Beitragssatz für den AN: 1,8% − 0,25% (für das 2. Kind) = 1,55%.
PV (AN, 2 Kinder): 3.800 € × 1,55% = 58,90 €
RV (AN): 3.800 € × 9,30% = 353,40 €
AV (AN): 3.800 € × 1,30% = 49,40 €
Σ SV-Beiträge: 794,20 €
Das sind rund 20,9% des Bruttoeinkommens. Hinzu kommen noch Lohnsteuer und ggf. Soli/Kirchensteuer.
Aufgabe 4: BBG-Konzept
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Verdienste über der BBG sind beitragsfrei – darauf werden keine SV-Beiträge mehr berechnet.
Es gibt zwei BBGen für 2026:
- BBG Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr)
- BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) – erstmals 2026 bundeseinheitlich!
Gründe für unterschiedliche BBGen:
- Die niedrigere KV/PV-BBG ist gekoppelt an die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG: 6.450 €/Monat 2026) – ab dieser Grenze kann man in die PKV wechseln.
- Die höhere RV/AV-BBG schöpft auch hohe Einkommen für die Rentenfinanzierung aus.
- Die Trennung erlaubt dem Staat, die GKV und RV unabhängig zu steuern.
Wirkung: bei hohen Einkommen sinkt der prozentuale SV-Anteil – ein Spitzenverdiener mit 10.000 € Brutto zahlt nur ~15% SV statt 21,15% bei Normalverdienern (siehe L3).
Aufgabe 5: Steuerklassen-Wahl
Bei diesem Paar liegt ein deutliches Einkommens-Ungleichgewicht vor (A verdient ca. 3× so viel wie B). Drei Kombinationen sind möglich:
- Klasse IV/IV (Standard): beide werden wie Ledige besteuert. Die monatliche Lohnsteuer ist relativ hoch, das Splitting wirkt erst bei der Einkommensteuererklärung am Jahresende.
- Klasse III/V: Person A nimmt Klasse III (höchstes Netto), Person B Klasse V (geringer Netto). Monatlich höheres Familien-Netto, aber häufig Steuernachzahlung am Jahresende.
- Klasse IV/IV mit Faktor (empfohlen): beide Klasse IV, aber mit einem persönlichen Faktor, der das Einkommensverhältnis abbildet. Vorteil: monatliche Verteilung wird fair, keine Jahres-Nachzahlung.
Für dieses Paar wäre die Faktor-Methode ideal: gerechtere monatliche Verteilung als III/V und keine Überraschung beim Steuerbescheid. Sie muss beim Finanzamt beantragt werden.
Wichtig: die Jahressteuerlast ist in allen drei Varianten identisch – nur die monatliche Verteilung unterscheidet sich. Über das Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer wird die endgültige Steuer berechnet (siehe L4).
Aufgabe 6: Kirchensteuer und Soli
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Lohnsteuer berechnet. In Bayern beträgt der Satz 8% (in allen anderen Bundesländern 9%).
Kirchensteuersatz Bayern: 8%
Kirchensteuer: 800 € × 8% = 64,00 €
Sie zahlt also 64 € Kirchensteuer pro Monat = 768 €/Jahr. In NRW wäre es 9% = 72 €/Monat.
Zum Soli: seit 2021 wurde der Soli für ca. 90% der Steuerzahler abgeschafft. Er wird erst ab einer Jahres-Lohnsteuer von ca. 19.450 € fällig. Bei 800 € Lohnsteuer pro Monat = 9.600 € Jahres-Lohnsteuer ist sie deutlich unter der Freigrenze – kein Soli.
Tipp: Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Effektive Belastung daher etwas niedriger (siehe L5).
Aufgabe 7: Lohnabrechnung interpretieren
Gesamtbrutto 4.200 €, Lohnsteuer −650 €, Soli −0 €, KiSt −0 €, KV −367,50 €, PV −100,80 €, RV −390,60 €, AV −54,60 €Berechnen Sie das Nettogehalt und prüfen Sie, ob die Beitragssätze korrekt angewendet wurden (Person ist kinderlos, über 23 Jahre, in NRW).
Schritt 1: Netto berechnen
− Lohnsteuer: 650,00 €
− Soli: 0,00 €
− KiSt: 0,00 €
− KV: 367,50 €
− PV: 100,80 €
− RV: 390,60 €
− AV: 54,60 €
= Netto: 2.636,50 €
Schritt 2: Beitragssätze prüfen
- KV-Anteil prüfen: 367,50 € / 4.200 € = 8,75% ✓ (entspricht 7,3% + 1,45% halber Zusatzbeitrag)
- PV-Anteil prüfen: 100,80 € / 4.200 € = 2,40% ✓ (entspricht 1,80% + 0,60% Kinderlosen-Zuschlag) – korrekt für eine kinderlose Person über 23
- RV-Anteil prüfen: 390,60 € / 4.200 € = 9,30% ✓
- AV-Anteil prüfen: 54,60 € / 4.200 € = 1,30% ✓
Alle Beitragssätze sind korrekt angewendet. Soli und Kirchensteuer sind 0 €: Soli wegen niedriger Lohnsteuer (unter Freigrenze), Kirchensteuer weil die Person offenbar konfessionslos ist.
Der Netto-Anteil beträgt 2.636,50 € / 4.200 € ≈ 62,8% – typischer Wert für mittleres Einkommen in Klasse I (siehe L6).
Aufgabe 8: VL und bAV
VL (vermögenswirksame Leistungen) ist eine staatlich geförderte Vermögensbildung. Der AG zahlt einen monatlichen Zuschuss (6,65–40 €) auf einen speziellen Sparvertrag (z.B. Aktienfonds, Bausparvertrag). Bei niedrigen Einkommen gibt's eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 20%. Sperrfrist: 7 Jahre. VL ist keine Altersvorsorge, sondern Vermögensbildung.
bAV (betriebliche Altersvorsorge) ist die zweite Säule der Altersvorsorge. Beiträge gehen aus dem Brutto, sind sofort steuer- und SV-frei (bis 4-8% BBG RV). Auszahlung erst im Rentenalter, dann voll versteuert + KV/PV-Pflicht (nachgelagerte Besteuerung).
Vorteile bAV gegenüber privatem ETF:
- Sofortige Steuer- und SV-Ersparnis (~50% Förderung)
- AG-Zuschuss (mindestens 15% bei neuen Verträgen, oft mehr)
- Insolvenzschutz durch PSVaG
- Automatische, disziplinierte Vorsorge
Nachteile bAV:
- Nachgelagerte Besteuerung – Steuern im Alter
- Volle KV/PV-Beiträge bei Auszahlung (~17-19%)
- Hohe Vertragskosten möglich
- Geringe Flexibilität, Geld langzeit-gebunden
- Reduziert gesetzliche Rente
Faustregel: bAV mit gutem AG-Zuschuss (>30%) ist sinnvoll. Ohne Zuschuss ist private ETF-Anlage oft besser (Kostenvorteil, Flexibilität). Mehr in L7.
Aufgabe 9: Mindestlohn und Minijob
Schritt 1: maximale Wochenarbeitszeit berechnen
Mindestlohn pro Stunde: 13,90 €
Maximale Monats-Stunden: 603 / 13,90 ≈ 43,38 Std
Wochen pro Monat: 4,33
Maximale Wochenstunden: 43,38 / 4,33 ≈ 10 Stunden
Das ist gewollt – die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, damit Minijobber genau 10 Wochenstunden arbeiten können. Wenn der Mindestlohn steigt, steigt automatisch die Minijob-Grenze mit (Formel: Mindestlohn × 130 / 3).
Schritt 2: Ausnahmen vom Mindestlohn
- Auszubildende (haben Mindestausbildungsvergütung nach BBiG)
- Praktikanten in Pflichtpraktika (im Rahmen von Studium/Ausbildung)
- Praktikanten in freiwilligen Praktika bis 3 Monate (zur Orientierung)
- Minderjährige unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstellung
- Ehrenamtlich Tätige
Schritt 3: Festsetzung
Der Mindestlohn wird alle 2 Jahre durch die unabhängige Mindestlohnkommission festgesetzt – ein Gremium aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft. Die Bundesregierung setzt die Empfehlung per Mindestlohnanpassungsverordnung in Kraft (siehe L8).
Aufgabe 10: Komplexe Brutto-Netto-Rechnung
Wichtig zu prüfen: welche BBGen werden bei 6.500 € Brutto erreicht?
- BBG KV/PV (5.812,50 €): erreicht und überschritten → Beiträge nur auf 5.812,50 €
- BBG RV/AV (8.450 €): nicht erreicht → Beiträge auf vollem Brutto
Berechnung der AN-Beiträge:
PV (auf 5.812,50 €, kinderlos >23): 5.812,50 × 2,40% = 139,50 €
RV (auf 6.500 €): 6.500,00 × 9,30% = 604,50 €
AV (auf 6.500 €): 6.500,00 × 1,30% = 84,50 €
Σ SV-Beiträge AN: 1.337,09 €
Das sind etwa 20,57% des Brutto als SV-Anteil. Bei einem Geringverdiener mit voller BBG-Auslastung wären es nur 21,15% – aber Personen mit Brutto unter 5.812,50 € (KV-BBG) zahlen genau 21,15% (oder 21,75% mit Kinderlosen-Zuschlag).
Warum nicht proportional?
Bei Erreichen einer BBG werden die jeweiligen Beiträge gedeckelt. Ein Spitzenverdiener mit 10.000 € Brutto zahlt für KV/PV genau wie jemand mit 5.812,50 € – nämlich auf die BBG. Die zusätzlichen 4.187,50 € sind SV-frei. RV/AV werden noch erhoben bis 8.450 €, danach ebenfalls frei.
Folge: bei steigendem Einkommen sinkt der prozentuale SV-Anteil – ein degressiver Effekt. Spitzenverdiener mit 10.000 € Brutto haben nur etwa 15% SV-Anteil. Im Gegenzug gibt es im Alter aber auch keine entsprechend höhere Rentenleistung über das BBG-Maximum hinaus.
Außerdem zahlt der Angestellte: Lohnsteuer (Klasse I, Single, ca. 1.350 €/Mon. bei 6.500 € Brutto), Kirchensteuer (9% NRW × Lohnsteuer = ~121 €), evtl. Soli (in diesem Bereich noch nicht). Mehr in L3.
Lernhinweise
Du hast es bis hierhin geschafft – das gesamte Wissen aus K70 in Aufgaben vertieft. Ein paar abschließende Lerntipps für die IHK-Prüfung:
- Beitragssätze auswendig: KV 14,6% + 2,9% Zusatz, PV 3,6%, RV 18,6%, AV 2,6% – das musst du im Schlaf können
- BBG-Größenordnungen: KV/PV ~5.800 €, RV/AV ~8.500 €, JAEG ~6.500 €. Exakte Zahlen ändern sich jährlich, Größenordnungen reichen
- Mindestlohn 2026: 13,90 €/Std, 2027: 14,60 €. Wird oft direkt abgefragt
- Steuerklassen-Kombinationen: kennen, vor allem III/V bei großen Unterschieden, IV/IV bei ähnlichen Einkommen
- Sechs Steuerklassen kennen: I-VI mit den jeweiligen Voraussetzungen
- Lohnabrechnung lesen: zu wissen wie sie aufgebaut ist (Brutto → Steuern → SV → Netto)
- 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge vs. 5 Säulen der Sozialversicherung – nicht verwechseln!
Für die Praxis: nutze einen Brutto-Netto-Rechner wie brutto-netto-rechner.info oder nettolohn.de, um deine eigenen Werte zu prüfen. Bei Gehaltsverhandlung helfen gehalt.de, kununu und glassdoor.
Damit ist K70 komplett. Du hast einen soliden Überblick über das deutsche Lohn- und Sozialversicherungssystem.
Zusammenfassung
Die 10 Übungsaufgaben decken alle Kernthemen von K70 ab: fünf Säulen der Sozialversicherung, Brutto-Netto-Berechnung, SV-Beitragssätze und BBGen, Steuerklassen, Kirchensteuer und Soli, Lohnabrechnung lesen, VL/bAV sowie Mindestlohn und Tarifvertrag. Für die IHK-Prüfung besonders wichtig: die Beitragssätze 2026 auswendig können, die ungefähren BBG-Werte (KV/PV ~5.800 €, RV/AV ~8.500 €), den Mindestlohn 13,90 € und die sechs Steuerklassen. Nicht verwechseln: fünf Säulen der Sozialversicherung (KV/PV/RV/AV/UV) und drei Säulen der Altersvorsorge (gesetzlich + betrieblich + privat).
