- 1 Section
- 10 Lessons
- unbegrenzt
- Gehalt & Sozialversicherung10
- 1.1Brutto und Netto
- 1.2Die 5 Säulen der Sozialversicherung
- 1.3Beitragssätze und BBG
- 1.4Lohnsteuer: Steuerklassen und Freibeträge
- 1.5Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- 1.6Lohnabrechnung lesen und erklären
- 1.7VL und betriebliche Altersvorsorge
- 1.8Tarifgehalt, Mindestlohn, übertariflich
- 1.9Gehaltsverhandlung
- 1.10Aufgaben Entgeltabrechnung
Beitragssätze und BBG
In L2 hast du die fünf Säulen der Sozialversicherung kennengelernt. Diese Lektion vertieft die konkreten Beitragssätze für 2026 und erklärt das wichtige Konzept der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – eine der Schlüsselbegriffe in der Sozialversicherung und ein typisches IHK-Prüfungsthema.
Wer die Beitragssätze und BBG-Werte beherrscht, kann jede Lohnabrechnung selbst nachrechnen und versteht warum Vielverdiener prozentual weniger SV-Beiträge zahlen. Hier kommen die Zahlen, die du auswendig wissen solltest.
1) Beitragssätze 2026 im Überblick
Die folgenden Sätze gelten ab 1. Januar 2026 in ganz Deutschland (mit kleinen Ausnahmen in Sachsen für PV):
2) Wichtige Besonderheiten bei den Beiträgen
Einige Sätze haben Sonderregelungen, die du in der Prüfung kennen solltest:
- KV-Zusatzbeitrag: jede Kasse legt einen individuellen Zusatzbeitrag fest. Der Bundesdurchschnitt für 2026 liegt bei 2,9% (war 2,5% in 2025). Manche Kassen liegen darunter, andere darüber – beim Krankenkassenwechsel relevant.
- PV-Kinderlosen-Zuschlag: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6% (allein AN-Anteil). Ab dem 2. Kind unter 25 Jahre: −0,25% pro Kind (bis max. 5 Kinder).
- Sachsen-Sonderfall PV: in Sachsen tragen AN einen höheren Anteil als AG (Buß- und Bettag als Feiertag).
- UV-Beitrag: variiert stark nach Branche/Gefährdung – z.B. Büro < 1%, Bau 5%+. Beitragshöhe legt die zuständige Berufsgenossenschaft fest.
- Knappschaftliche RV: Bergleute zahlen 24,7% statt 18,6% – höherer Satz wegen besonderer Belastungen.
3) Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungs-Beiträge erhoben werden. Wer mehr verdient, zahlt für den darüber liegenden Teil keine SV-Beiträge mehr.
Im Gegenzug bekommt man bei der Rente und beim Krankengeld auch nicht mehr Leistung, als bis zu dieser Grenze finanziert wurde. Die BBG verhindert also, dass Vielverdiener „unbegrenzt" einzahlen müssten.
Verdienst du 7.000 €: nur 5.812,50 € sind beitragspflichtig → 5.812,50 × 8,75% = 508,59 € KV-Beitrag.
Die 1.187,50 € über der BBG sind frei – du sparst ~104 € Beiträge.
4) Die wichtigen BBG-Werte für 2026
Es gibt mehrere Beitragsbemessungsgrenzen – sie sind nicht alle gleich hoch. Hier die wichtigsten für 2026:
5) Warum gibt's zwei BBGen?
Du hast vielleicht gemerkt: die BBG für KV/PV (5.812,50 €) ist deutlich niedriger als die für RV/AV (8.450 €). Warum?
- BBG KV/PV niedriger: damit Spitzenverdiener leichter in die PKV wechseln können. Wer über der JAEG verdient, hat die Wahl GKV/PKV.
- BBG RV/AV höher: damit die Rentenversicherung mehr Einnahmen hat. Auch Gut-Verdiener zahlen viele Jahre lang ein – bekommen später aber höhere Renten.
- Pflegeversicherung gekoppelt an KV: wer in der GKV ist, ist auch in der gesetzlichen PV. Daher gleiche BBG wie KV.
Die unterschiedlichen Höhen reflektieren die jeweils unterschiedliche Logik der Versicherungen.
6) Beispielrechnungen mit BBG
Sehen wir uns konkrete Beispiele an, wie sich die BBG auf SV-Beiträge auswirkt:
7) Der Übergangsbereich (Midijob)
Eine wichtige Sonderregelung für niedrige Einkommen: der Übergangsbereich (umgangssprachlich Midijob). Hier werden SV-Beiträge nicht linear, sondern gleitend von 0% auf den vollen Beitrag hochgesetzt:
8) Der Mindestlohn und seine Wirkung
Der Mindestlohn bestimmt auch die Geringfügigkeitsgrenze. Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt:
- Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde brutto (Erhöhung von 12,82 € in 2025)
- Mindestlohn 2027: 14,60 €/Stunde brutto (bereits beschlossen)
- Formel Minijob-Grenze:
Mindestlohn × 130 / 3→ 13,90 × 130/3 = 602,33 € → aufgerundet auf 603 € - Rechnung: 130 = 10 Wochenstunden × 4,33 Wochen × 3 Monate = quartalsweise Bemessung
So wird sichergestellt, dass ein Minijobber immer 10 Wochenstunden zum Mindestlohn arbeiten kann. Bei Mindestlohn-Erhöhung steigt automatisch die Minijob-Grenze. Mehr in L8.
9) Jährliche Anpassung der BBGen
Die BBGen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Mechanik:
- Basis ist die durchschnittliche Lohnentwicklung im vorherigen Jahr
- Die Bundesregierung beschließt im November per Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung
- Gilt jeweils ab 1. Januar des Folgejahres
- Wert wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Daher sind die genauen BBG-Werte jedes Jahr leicht anders. 2026: KV/PV 5.812,50 € (Vorjahr 5.512,50 €), RV/AV 8.450 € (Vorjahr 8.050 € West / 7.550 € Ost). Steigerung in 2026 wegen +5,16% Lohnentwicklung in 2024.
10) Wann macht ein PKV-Wechsel Sinn?
Ein häufiger Punkt: ab dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) = 77.400 € jährlich (6.450 €/Monat) kannst du in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Vor- und Nachteile (vereinfacht):
- PKV-Vorteile: bessere Leistungen (Einzelzimmer, Chefarzt-Behandlung), oft niedrigere Beiträge in jungen Jahren, Beiträge unabhängig vom Einkommen
- PKV-Nachteile: Beiträge steigen im Alter stark (keine BBG-Deckelung), Rückkehr in GKV nach Wechsel schwer, Familienangehörige müssen separat versichert werden (keine kostenfreie Mitversicherung wie in GKV)
Die Entscheidung ist langfristig und kann sich später kaum noch umkehren. Wichtige Lebensentscheidung – Beratung empfohlen. Für die IHK-Prüfung musst du nur die Existenz und Bedeutung der JAEG kennen.
11) Zusatzbeitrag der Krankenkassen
Wichtiges Detail: der KV-Zusatzbeitrag variiert zwischen den Krankenkassen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6% ist gesetzlich festgelegt, aber jede Krankenkasse legt zusätzlich einen eigenen Zusatzbeitrag fest:
- Durchschnitt 2026: 2,9% (Vorjahr 2,5%) – steigender Trend
- Spannweite: günstige Kassen ~2,0%, teure ~3,5%+
- Trägt: paritätisch AN/AG je 50%
- Wechselrecht: bei Erhöhung des Zusatzbeitrags hast du ein Sonderkündigungsrecht
Krankenkassen-Vergleich kann also bares Geld sparen. Bei 4.000 € Brutto und einem Zusatzbeitrag-Unterschied von 1% = 20 €/Monat = 240 €/Jahr Ersparnis. Ein Wechsel ist jederzeit nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich.
12) Pflegegrad-Zuschlag im Detail
Eine weitere wichtige Besonderheit: die Beiträge in der Pflegeversicherung:
| Familienstand | AN-Anteil PV | Bemerkung |
|---|---|---|
| Eltern, 1 Kind | 1,8% | Normaler Satz |
| Eltern, 2 Kinder unter 25 | 1,55% | −0,25% pro Kind |
| Eltern, 3 Kinder unter 25 | 1,30% | −0,50% gesamt |
| Eltern, 4 Kinder unter 25 | 1,05% | −0,75% gesamt |
| Eltern, 5+ Kinder unter 25 | 0,80% | maximaler Abschlag −1,0% |
| Kinderlos, über 23 Jahre | 2,4% | +0,6% Zuschlag (nur AN) |
Wichtig: der Kinderlosen-Zuschlag wird nur vom AN getragen, der AG zahlt immer 1,8 %. Auch die Eltern-Abschläge wirken sich nur beim AN-Anteil aus.
Zusammenfassung
SV-Beitragssätze 2026: KV 14,6 % + 2,9 % Zusatz, PV 3,6 % (Kinderlose +0,6 %), RV 18,6 %, AV 2,6 %, UV variabel (allein AG). AN-Anteil insgesamt rund 21 % des Brutto. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deckelt das beitragspflichtige Einkommen: KV/PV 5.812,50 €/Monat, RV/AV 8.450 €/Monat (2026 erstmals bundeseinheitlich). Wichtige Grenzwerte: JAEG 6.450 €/Monat (PKV-Wechselgrenze), Geringfügigkeitsgrenze 603 € (Minijob), Übergangsbereich 603,01–2.000 € (Midijob mit reduzierten SV-Beiträgen).
