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- Ausbildungs- & Arbeitsrecht10
- 1.1BBiG: Ausbildungsvertrag und Pflichten
- 1.2Betrieblicher Ausbildungsplan vs. Ausbildungsordnung
- 1.3Probezeit und Kündigung
- 1.4Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- 1.5Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- 1.6Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- 1.7Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- 1.8Mutterschutz und Elternzeit
- 1.9Tarifverträge und Mitbestimmung
- 1.10Aufgaben Arbeitsrecht
Betrieblicher Ausbildungsplan vs. Ausbildungsordnung
Wenn du in der Berufsschule sitzt und Themen behandelst, die in deinem Betrieb scheinbar keine Rolle spielen, oder umgekehrt in deinem Betrieb Aufgaben übernimmst, von denen in der Berufsschule nie die Rede war, dann begegnen dir zwei verschiedene Welten: die schulische Welt der Rahmenlehrpläne und die betriebliche Welt der Praxis. Beide sollen das gleiche Ziel verfolgen – dich auf deinen Beruf vorzubereiten – verfolgen es aber mit unterschiedlichen Mitteln und Schwerpunkten. Damit sie nicht völlig auseinanderlaufen, sind sie durch ein Geflecht aus rechtlichen Dokumenten verbunden: an oberster Stelle die Ausbildungsordnung, darunter der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz und schließlich der betriebliche Ausbildungsplan, den dein Betrieb erstellt. Wer die Beziehung dieser drei Dokumente versteht, kann Lücken im eigenen Ausbildungsstand früh erkennen und gezielt nachfragen – und weiß, wann er sich auf welches Dokument berufen kann. Diese Lektion erklärt die Hierarchie der Dokumente, zeigt das Verhältnis von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan, geht auf die Lernfelder ein, mit denen die schulische Ausbildung strukturiert ist, und beleuchtet, was im betrieblichen Plan stehen sollte und wie du ihn als Azubi praktisch nutzt.
1) Die Hierarchie der Dokumente
Bevor wir in die Details gehen, hilft ein Überblick über die Beziehung der drei Dokumente. Sie bilden eine klare Hierarchie: die Ausbildungsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung und gilt überall in Deutschland gleich. Sie schreibt vor, was ein Azubi nach Abschluss können muss. Der Rahmenlehrplan ist das Pendant für die Berufsschule, abgestimmt mit der Ausbildungsordnung, aber von den Kultusministerien der Länder beschlossen. Beide Dokumente werden parallel entwickelt – das ist als KMK-BIBB-Abstimmungsverfahren bekannt und stellt sicher, dass schulische und betriebliche Inhalte zusammenpassen. Der betriebliche Ausbildungsplan schließlich ist das individuelle Dokument deines Betriebs: er übersetzt die Ausbildungsordnung in den konkreten Ablauf in deinem Unternehmen.
2) Die Ausbildungsordnung – das gesetzliche Soll
Die Ausbildungsordnung ist eine vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassene Rechtsverordnung. Für die IT-Berufe wurde sie 2020 grundlegend novelliert – seitdem gibt es vier Fachrichtungen der Fachinformatiker:innen (Systemintegration, Anwendungsentwicklung, Daten- und Prozessanalyse, Digitale Vernetzung) sowie die zwei Berufe Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management und Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement. Wer die Verordnung im Original einmal in der Hand hatte, erkennt sofort den typischen Aufbau einer Bundesrechtsverordnung: nüchtern, paragraphisch, mit Anlagen, die das Ausbildungsbild und den Rahmenlehrplan enthalten.
Inhaltlich legt die Ausbildungsordnung mehrere Punkte verbindlich fest, die du als Azubi kennen solltest. Erstens das Ausbildungsberufsbild: eine sachliche Auflistung aller Fertigkeiten und Kenntnisse, die im Laufe der Ausbildung vermittelt werden müssen – bei Fachinformatiker:innen Systemintegration sind das zum Beispiel das Planen und Konfigurieren von IT-Systemen, das Durchführen von Service-Leistungen, die Anwendung von IT-Sicherheits-Maßnahmen, die Einrichtung von Netzwerken und vieles mehr. Zweitens den Ausbildungsrahmenplan (nicht zu verwechseln mit dem schulischen Rahmenlehrplan!): das ist eine zeitlich gegliederte Aufstellung, die zeigt, in welchem Ausbildungsabschnitt welche Inhalte vermittelt werden sollen. Drittens die Prüfungsanforderungen: Aufbau und Inhalt der gestreckten Abschlussprüfung mit den Teilen 1 (zur Mitte der Ausbildung) und 2 (am Ende).
Das Wichtigste an der Ausbildungsordnung ist, dass sie der Maßstab ist, an dem dein Ausbildungsstand gemessen wird – sowohl in der Prüfung als auch im Konfliktfall. Wenn du am Ende deiner Ausbildung Kompetenzen aus dem Ausbildungsbild nicht beherrschst, weil sie im Betrieb nicht vermittelt wurden, dann hat der Betrieb seine Pflicht verletzt. Umgekehrt darfst du auch nicht erwarten, dass du Kenntnisse erwirbst, die nicht in der Verordnung stehen – wenn dein Betrieb dich vom Linux-Server-Admin zur Webentwicklung umsetzen will, du aber FISI bist, dann ist das zwar nicht verboten, kann aber dazu führen, dass Pflicht-Inhalte deiner Fachrichtung unterbleiben.
3) Der Rahmenlehrplan und die Lernfelder
Der Rahmenlehrplan ist das Gegenstück für die Berufsschule. Seit der Reform 1996 sind die Inhalte nicht mehr nach klassischen Schulfächern strukturiert (wie früher: „Datenverarbeitung", „Wirtschaftslehre", „Politik"), sondern nach Lernfeldern. Ein Lernfeld bündelt einen Aufgaben-Bereich aus dem realen Beruf und verbindet Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Das hat einen pädagogischen Vorteil: anstatt isoliert Datenbank-Theorie zu pauken und in einem anderen Halbjahr unverbundenes BWL-Wissen, lernst du im Lernfeld „Datenbestände nach mathematisch-statistischen Verfahren auswerten und Daten modellieren" Theorie und Anwendung im Zusammenhang.
Für die IT-Berufe sind die Lernfelder über drei Ausbildungsjahre verteilt. In den ersten beiden Jahren gibt es Kern-Lernfelder, die für alle Fachrichtungen gleich sind – sie bilden das gemeinsame Fundament. Im dritten Jahr kommen fachrichtungs-spezifische Lernfelder hinzu, die sich für FISI, FIAE, FIDP und FIDV unterscheiden. Das folgende Bild gibt einen Eindruck vom Aufbau der ersten Jahre:
LF 1Unternehmen vorstellen
Der Ausbildungsbetrieb in seinem Markt-Umfeld – Geschäftsmodell, Stellung im Wettbewerb, IT-Bedarf.
LF 2Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten
Hardware-Auswahl, Inbetriebnahme, Konfiguration, Anwender-Einweisung.
LF 3Clients in Netzwerke einbinden
Netzwerk-Grundlagen, Schicht-Modell, IP-Adressen, Routing-Basics.
LF 4Schutzbedarfsanalyse im eigenen Bereich
IT-Sicherheit, DSGVO, Schutzziele, Bedrohungslagen.
LF 5Softwareprojekte planen, durchführen und auswerten
Projektmanagement, agil vs. klassisch, Stakeholder, Vorgehensmodelle.
LF 6Serviceanfragen bearbeiten
Ticketing, Support-Prozesse, Kunden-Kommunikation, Lösungsdokumentation.
Im zweiten und dritten Jahr folgen vertiefende Lernfelder zu Datenbanken, Netzwerk-Sicherheit, Cloud-Diensten, Anwendungs-Entwicklung und vielen weiteren Themen, die du teilweise schon aus den anderen Kursen auf dieser Plattform kennst. Wer wissen will, was in der Berufsschule offiziell behandelt werden muss, kann den Rahmenlehrplan auf der Website der KMK herunterladen – er ist öffentlich. Was die konkrete Reihenfolge und Tiefe angeht, hat jede Schule jedoch Spielraum: sie erstellt einen schulinternen Lehrplan, in dem die Lernfelder auf Halbjahre und konkrete Stundenanzahlen verteilt werden. Daher kann es passieren, dass parallele Klassen in unterschiedlichen Schulen ein und dasselbe Thema in unterschiedlicher Tiefe behandeln.
4) Der betriebliche Ausbildungsplan – dein individueller Fahrplan
Während die Ausbildungsordnung sagt was du lernen sollst, sagt der betriebliche Ausbildungsplan, wie und wann dein Betrieb das umsetzt. Nach § 14 BBiG ist der Betrieb verpflichtet, eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung zu erstellen – das ist genau dieser Plan. Er gehört rechtlich zum Ausbildungsvertrag und ist ein Anhang oder fester Bestandteil davon. Ohne Plan wird der Vertrag von der IHK nicht eingetragen.
Ein guter betrieblicher Plan ordnet die Inhalte der Ausbildungsordnung den konkreten Abteilungen und Zeiträumen deines Betriebs zu. In einem typischen FISI-Plan könntest du etwa Folgendes finden: in den ersten drei Monaten Einarbeitung im First-Level-Support und Onboarding, anschließend ein Halbjahr im Netzwerk-Team mit konkreten Themen wie VLAN-Konfiguration und Switch-Setup, danach ein Quartal im Server-Team mit Active Directory und Backup, dann ein Halbjahr im Sicherheits-Bereich mit Firewall und Patch-Management, und so weiter. Solche Pläne sind nicht in Stein gemeißelt – sie werden in der Realität oft an Projekte und Abteilungs-Wechsel angepasst. Sie sind aber ein wichtiges Steuerungs-Instrument für beide Seiten: du siehst, was kommt, und der Ausbilder sieht, was noch fehlt.
Der betriebliche Plan und die Ausbildungsordnung verhalten sich damit in etwa wie die Konfigurations-Datei einer Anwendung zur ihrem Source Code: die Verordnung definiert das Mögliche und Verpflichtende, der betriebliche Plan instanziiert es für den konkreten Betrieb. Wenn dein Betrieb dich nie zum Thema „IT-Sicherheit umsetzen" gebracht hat, hat er einen Konfigurations-Fehler in seinem Plan, denn dieses Thema steht in der Verordnung. Genau hier liegt der praktische Wert des Plans für dich: er macht überprüfbar, ob alle Pflicht-Themen im Laufe der Ausbildung wirklich vorkommen.
5) Verordnung vs. Plan – wichtige Unterschiede
Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zusammen, die in der Praxis oft zu Missverständnissen führen:
| Aspekt | Ausbildungsordnung | Betrieblicher Plan |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Bundesrechtsverordnung | Vertragsbestandteil |
| Wer erlässt | Bund (BMWK + BIBB) | der einzelne Betrieb |
| Geltungsbereich | deutschlandweit identisch | nur dein Vertrag |
| Inhalt | Was muss vermittelt werden? | Wann und wo wird es vermittelt? |
| Änderbarkeit | nur durch Gesetzgeber | in Abstimmung mit dir und IHK |
| Wenn nicht eingehalten | Verletzung der Ausbildungspflicht | Anpassung möglich, kein Bruch |
| Wo finde ich es | gesetze-im-internet.de oder BIBB | als Anlage deines Vertrags |
Im Konfliktfall ist das Verhältnis entscheidend: der betriebliche Plan darf von der Verordnung abweichen, soweit die Verordnung erfüllt wird. Er darf sie aber nicht unterschreiten. Wenn der Plan also vorschreibt, du machst nur drei Wochen im Sicherheits-Team, während die Verordnung mehr Tiefe verlangt, dann ist der Plan unzureichend. Du hast dann Anspruch auf Anpassung – im Zweifel mit Vermittlung der IHK.
6) Was du als Azubi aktiv damit tun kannst
Beide Dokumente sind nicht nur formale Anhänge, die in einer Schublade verstauben sollten. Sie sind dein Kompass durch die Ausbildung. Drei konkrete Anwendungen lohnen sich. Erstens: schon zu Beginn der Ausbildung den betrieblichen Plan einmal komplett durchlesen. Viele Azubis tun das nie – und merken erst kurz vor der Prüfung, dass sie ganze Themen nie behandelt haben. Wenn du den Plan kennst, kannst du Themen einfordern, wenn sie scheinbar übergangen werden.
Zweitens: ein Abgleich zwischen Plan und Realität in regelmäßigen Abständen, beispielsweise alle drei Monate. Ein kurzes Gespräch mit dem Ausbilder, in dem ihr gemeinsam durchgeht, was bereits behandelt wurde und was noch ansteht, hilft beiden Seiten. Solche Gespräche sind oft formal als Beurteilungs- oder Reflexionsgespräche verankert – wenn nicht, kannst du sie selbst anregen.
Drittens: bei der Vorbereitung der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 (etwa Mitte des zweiten Lehrjahrs) und Teil 2 (am Ende) ist die Ausbildungsordnung dein wichtigstes Referenz-Dokument. Sie sagt dir, welche Themen prüfungs-relevant sind. Wenn du also unsicher bist, was du noch lernen musst, sieh in der Verordnung und im Rahmenlehrplan nach – beides ist frei verfügbar. Auch die Strukturen, die die IHK für die Prüfungs-Erstellung verwendet, leiten sich aus diesen Dokumenten ab.
Eine letzte praktische Anmerkung: wenn dein Betrieb dir zu Beginn der Ausbildung keinen schriftlichen Plan vorgelegt hat, kannst (und solltest) du ihn aktiv einfordern. Das BBiG verlangt ihn, die IHK auch – und seine Existenz dient deinem Schutz mindestens so sehr wie der Organisation des Betriebs.
Zusammenfassung
Drei Dokumente bestimmen, was du in deiner Ausbildung lernst: die Ausbildungsordnung (Bundesrechtsverordnung) legt das gesetzliche Soll fest, der Rahmenlehrplan der KMK regelt die schulische Vermittlung über Lernfelder, und der betriebliche Ausbildungsplan übersetzt das für deinen konkreten Betrieb. Verordnung und Rahmenlehrplan werden im KMK-BIBB-Verfahren aufeinander abgestimmt. Der betriebliche Plan darf die Verordnung nicht unterschreiten – wer ihn kennt, kann gezielt nachfragen, wenn Themen unter den Tisch fallen. Beide Dokumente sind frei verfügbar und sind dein wichtigster Kompass durch die Ausbildung und für die Prüfungs-Vorbereitung.
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