- 1 Section
- 10 Lessons
- unbegrenzt
- IT-Recht & Lizenzrecht10
- 1.1BGB-Grundlagen für IT
- 1.2Werkvertrag vs. Dienstvertrag vs. Kaufvertrag
- 1.3Gewährleistung, Garantie, Haftung
- 1.4Softwarelizenzmodelle
- 1.5Urheberrecht in der IT
- 1.6Open-Source-Lizenzen: Copyleft vs. permissiv
- 1.7SLA – Service Level Agreement
- 1.8Outsourcing und Cloud: rechtliche Aspekte
- 1.9Lizenz-Audit & Software Asset Management
- 1.10IHK-Aufgaben IT-Recht
Werkvertrag vs. Dienstvertrag vs. Kaufvertrag
Ein Unternehmen kauft 50 Laptops – nach 14 Monaten fällt bei 10 Geräten der Akku aus. Der Händler sagt: „Garantie ist abgelaufen." Ist das korrekt? Nein – denn Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Dinge. Dieser Unterschied kostet Unternehmen jährlich Millionen, wenn er nicht verstanden wird.
1) Gewährleistung, Garantie und Haftung – drei verschiedene Konzepte
2) Die Mängelrechte im Detail
Bei einem Sachmangel greift eine Stufenfolge von Rechten. Sie müssen in dieser Reihenfolge genutzt werden – nicht sofort der Rücktritt, sondern erst Nacherfüllung.
| Stufe | Recht | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| 1. Stufe | Nacherfüllung (§ 439 BGB) | Zuerst Chance zur Behebung: Entweder Nachbesserung (Reparatur) oder Neulieferung nach Wahl des Käufers. Mindestens zwei Versuche. |
| 2. Stufe | Rücktritt (§ 323 BGB) oder Minderung (§ 441 BGB) | Wenn Nacherfüllung scheitert, unmöglich oder verweigert wird: Rücktritt (Rückabwicklung) oder Kaufpreisminderung. |
| 3. Stufe | Schadensersatz (§ 280 BGB) | Wenn zusätzlich ein Schaden entstanden ist (z.B. Produktionsausfall wegen defekter Software): Schadensersatz. |
3) Haftungsbeschränkungen in IT-Verträgen
In IT-Verträgen wird Haftung häufig vertraglich begrenzt – das ist grundsätzlich zulässig. Typische Klauseln begrenzen die Haftung auf den Vertragswert oder auf direkte Schäden (keine Folgeschäden). Grenzen: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit können nicht wegbedungen werden (§ 309 Nr. 7 BGB). Körperschäden ebenfalls nicht. Im B2B gilt mehr Freiheit als im B2C.
Für IT-Dienstleister relevant: Wer Softwarefehler verursacht, die beim Kunden zu Datenverlust oder Produktionsausfall führen, kann erheblich haften. Deshalb sind SLAs (Service Level Agreements) mit klaren Haftungsregeln in IT-Projekten unverzichtbar.
Zusammenfassung
Gewährleistung ist gesetzlich, 2 Jahre, für beim Kauf vorhandene Mängel, nicht ausschließbar (B2C). Garantie ist freiwillig, kommt zur Gewährleistung hinzu, Bedingungen frei. Haftung regelt Schadensersatz – beschränkbar, aber Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließbar. Mängelrechte folgen einer Stufenfolge: Nacherfüllung → Rücktritt/Minderung → Schadensersatz. Im B2B gilt die kaufmännische Rügeobliegenheit: Mängel sofort rügen! Details zu Vertragstypen in Werkvertrag vs. Dienstvertrag vs. Kaufvertrag.
