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- IT-Recht & Lizenzrecht10
- 1.1BGB-Grundlagen für IT
- 1.2Werkvertrag vs. Dienstvertrag vs. Kaufvertrag
- 1.3Gewährleistung, Garantie, Haftung
- 1.4Softwarelizenzmodelle
- 1.5Urheberrecht in der IT
- 1.6Open-Source-Lizenzen: Copyleft vs. permissiv
- 1.7SLA – Service Level Agreement
- 1.8Outsourcing und Cloud: rechtliche Aspekte
- 1.9Lizenz-Audit & Software Asset Management
- 1.10IHK-Aufgaben IT-Recht
IHK-Aufgaben IT-Recht
Diese Lektion enthält typische IHK-Prüfungsaufgaben aus dem Bereich IT-Recht und Lizenzrecht. Die Themen decken Vertragstypen, Gewährleistung, Lizenzmodelle, Open-Source-Lizenzen und SLAs ab. In der Prüfung werden rechtliche Fragen fast immer als Fallaufgaben gestellt – die Situation zählt, nicht nur die Definitionen.
1) Vertragsrecht
Aufgabe 1 – Vertragstyp bestimmen
Bestimme für jede Situation den passenden Vertragstyp (Werkvertrag, Dienstvertrag oder Kaufvertrag) und begründe kurz:
(a) Ein Unternehmen beauftragt einen Entwickler, ein CRM-System nach einem Lastenheft zu erstellen.
(b) Ein Unternehmen kauft 20 Lizenzen von Microsoft 365.
(c) Ein IT-Berater arbeitet 40 Stunden/Monat beim Kunden und gibt Empfehlungen – ohne Erfolgsgarantie.
(d) Ein Unternehmen beauftragt eine Werbeagentur mit der Erstellung einer Firmenwebsite bis zu einem festgelegten Datum.
(a) Ein Unternehmen beauftragt einen Entwickler, ein CRM-System nach einem Lastenheft zu erstellen.
(b) Ein Unternehmen kauft 20 Lizenzen von Microsoft 365.
(c) Ein IT-Berater arbeitet 40 Stunden/Monat beim Kunden und gibt Empfehlungen – ohne Erfolgsgarantie.
(d) Ein Unternehmen beauftragt eine Werbeagentur mit der Erstellung einer Firmenwebsite bis zu einem festgelegten Datum.
(a) CRM nach Lastenheft → Werkvertrag – ein konkretes Ergebnis (fertige Software) wird geschuldet; Vergütung nach Abnahme.
(b) Microsoft-365-Lizenzen → Kaufvertrag (§ 453 BGB digitale Produkte) – Nutzungsrechte werden übertragen; 2 Jahre Gewährleistung.
(c) IT-Berater auf Stundenbasis ohne Ergebnisversprechen → Dienstvertrag – nur Tätigkeit geschuldet; Zahlung für geleistete Stunden.
(d) Website bis Datum → Werkvertrag – das fertige Werk (Website) wird geschuldet, Termin ist Leistungsinhalt.
Entscheidende Frage: Wird ein Erfolg (bestimmtes Ergebnis) oder nur eine Tätigkeit geschuldet? → Erfolg = Werkvertrag. Tätigkeit = Dienstvertrag. Sache / digitales Produkt übertragen = Kaufvertrag.
Aufgabe 2 – Gewährleistung vs. Garantie
Ein Unternehmen kauft 50 Laptops. Nach 16 Monaten fällt bei 8 Geräten die Tastatur aus. Der Händler erklärt: „Die 12-Monate-Garantie ist abgelaufen, wir können nichts machen." Beurteile diese Aussage rechtlich.
Die Aussage des Händlers ist rechtlich falsch.
Garantie ≠ Gewährleistung: Die abgelaufene 12-Monate-Garantie ist die freiwillige Herstellergarantie. Sie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Gesetzliche Gewährleistung: Nach §§ 434 ff. BGB besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren ab Übergabe. Sie gilt unabhängig von der Herstellergarantie.
B2B-Besonderheit: Im B2B-Geschäft (Unternehmen kauft bei Händler) müssen Mängel nach § 377 HGB unverzüglich gerügt werden. Sofern die Tastaturdefekte nicht erkennbar beim Kauf vorlagen (versteckter Mangel), beginnt die Rügefrist erst bei Entdeckung.
Das Unternehmen hat grundsätzlich noch Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt) – sofern die Mängel bei Übergabe bereits angelegt waren.
2) Lizenzrecht
Aufgabe 3 – Open-Source-Lizenz beurteilen
Ein Startup entwickelt eine proprietäre Buchhaltungssoftware. Die Entwickler binden folgende Bibliotheken ein:
(a) Eine Bibliothek unter MIT-Lizenz
(b) Eine Bibliothek unter GPL v3
(c) Eine Bibliothek unter LGPL (dynamisch gelinkt)
(d) Eine Bibliothek unter Apache 2.0
Die Software soll als proprietäres Produkt verkauft werden – der Quellcode soll nicht offengelegt werden. Welche Bibliotheken dürfen problemlos eingebunden werden?
(a) Eine Bibliothek unter MIT-Lizenz
(b) Eine Bibliothek unter GPL v3
(c) Eine Bibliothek unter LGPL (dynamisch gelinkt)
(d) Eine Bibliothek unter Apache 2.0
Die Software soll als proprietäres Produkt verkauft werden – der Quellcode soll nicht offengelegt werden. Welche Bibliotheken dürfen problemlos eingebunden werden?
(a) MIT → Problemlos erlaubt. Permissive Lizenz – nur Copyright-Hinweis behalten.
(b) GPL v3 → Nicht erlaubt bei proprietärem Produkt. Copyleft-Effekt: Wer GPL-Code einbindet und das Produkt verbreitet, muss den gesamten Quellcode unter GPL offenlegen. Damit ist proprietärer Verkauf nicht möglich.
(c) LGPL (dynamisch gelinkt) → Erlaubt – schwaches Copyleft gilt nur für Änderungen an der Bibliothek selbst, nicht für das einbindende proprietäre Programm (bei dynamischem Linking).
(d) Apache 2.0 → Problemlos erlaubt. Permissive Lizenz mit Patentklausel – kein Copyleft.
Problemlos: MIT, LGPL (dynamisch), Apache 2.0. Nicht erlaubt: GPL v3.
3) SLA und Haftung
Aufgabe 4 – SLA-Verletzung berechnen
Ein Cloud-Anbieter garantiert 99,9 % Verfügbarkeit pro Monat. Im März (31 Tage) gab es zwei ungeplante Ausfälle: 2 Stunden am 5. März und 3 Stunden am 20. März. Die Monatspauschale beträgt 2.000 €. Die SLA-Vereinbarung sieht vor: Je 0,1 % unter der garantierten Verfügbarkeit gibt es 5 % Gutschrift auf die Monatsgebühr.
(a) Wie viele Minuten Downtime sind maximal erlaubt?
(b) Wurde die SLA verletzt?
(c) Wie hoch ist die Gutschrift?
(a) Wie viele Minuten Downtime sind maximal erlaubt?
(b) Wurde die SLA verletzt?
(c) Wie hoch ist die Gutschrift?
(a) Monat März: 31 × 24 × 60 = 44.640 Minuten. 99,9 % = 44.640 × 0,001 = 44,64 Minuten max. Downtime erlaubt.
(b) Tatsächliche Downtime: 2 h + 3 h = 5 Stunden = 300 Minuten. 300 > 44,64 → SLA deutlich verletzt.
(c) Tatsächliche Verfügbarkeit: (44.640 − 300) / 44.640 = 44.340 / 44.640 = 99,328 %.
Abweichung von 99,9 %: 99,9 % − 99,328 % = 0,572 %. Das sind 5,72 × 0,1 % → 5,72 × 5 % = 28,6 % Gutschrift.
Gutschriftsbetrag: 2.000 € × 0,286 = 572 €.
Abweichung von 99,9 %: 99,9 % − 99,328 % = 0,572 %. Das sind 5,72 × 0,1 % → 5,72 × 5 % = 28,6 % Gutschrift.
Gutschriftsbetrag: 2.000 € × 0,286 = 572 €.
SLA verletzt. Gutschrift: 572 €.
In echten SLAs werden oft Abrundungsregeln verwendet (z.B. je angefangene 0,1 %). Prüfe immer die genaue Vertragsformulierung.
Aufgabe 5 – Urheberrecht im Arbeitsverhältnis
Ein Entwickler erstellt während seiner Arbeitszeit ein internes Tool für seinen Arbeitgeber. Er behauptet, das Tool gehöre ihm, weil er der Entwickler ist. (a) Hat er Recht? (b) Was wäre anders, wenn er das Tool in seiner Freizeit entwickelt hätte, aber mit den Arbeitsmitteln des Unternehmens?
(a) Nein. Nach § 69b UrhG gehen alle wirtschaftlichen Verwertungsrechte an Software, die ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner Arbeitsaufgaben oder nach den Weisungen des Arbeitgebers entwickelt, automatisch auf den Arbeitgeber über. Der Entwickler ist zwar der Urheber (das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt bei ihm), aber das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung gehört dem Arbeitgeber.
(b) Freizeit + Arbeitsmittel: Hier ist die Lage komplexer. Rein rechtlich gilt § 69b UrhG nur bei Erfüllung von Arbeitsaufgaben. War das Tool nicht Teil der Arbeitsaufgaben, behält der Entwickler die Rechte. Allerdings: Nutzung von Arbeitsmitteln für private Projekte kann arbeitsvertraglich untersagt sein → Disziplinarmaßnahmen möglich, aber kein automatischer Rechteübergang.
(a) Arbeitgeber hat die Nutzungsrechte. (b) Rechtlich bei Entwickler – aber Nutzung von Firmen-Ressourcen kann vertragswidrig sein.
K06-Kursüberblick – IT-Recht auf einen Blick
| Thema | Kernaussage | Lektion |
|---|---|---|
| BGB-Grundlagen | Angebot + Annahme = Vertrag. Geschäftsfähigkeit. AGB-Kontrolle. | L1 |
| Vertragstypen | Werk: Erfolg. Dienst: Tätigkeit. Kauf: Sache/digitales Produkt. | L2 |
| Gewährleistung | 2 Jahre gesetzlich ≠ Garantie. Stufenfolge: Nacherfüllung → Rücktritt/Minderung. | L3 |
| Open-Source-Lizenzen | GPL/AGPL = Copyleft. MIT/Apache = permissiv. Für proprietär: nur permissiv! | L6 |
| SLA | Verfügbarkeit, RTO, RPO, MTTR. 99,9 % = 44 Min./Monat Downtime max. | L7 |
| SAM / Lizenz-Audit | Inventar = Ist. Lizenzen = Soll. Compliance-Abgleich verhindert teure Audits. | L9 |
In der IHK-Prüfung kommen IT-Recht-Aufgaben oft als kurze Fallbeschreibungen mit 2–4 Teilfragen. Übe, Vertragstypen schnell zu erkennen (Erfolg vs. Tätigkeit vs. Sache) und Mängelrechte in der richtigen Reihenfolge zu nennen. SLA-Berechnungen (Verfügbarkeit, Gutschrift) sind typische Rechenaufgaben.
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