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- DSGVO & Datenschutz11
- 1.1Entstehung und Ziele der DSGVO
- 1.2Grundprinzipien der DSGVO (Art. 5)
- 1.3Betroffenenrechte (Art. 15–22)
- 1.4TOMs – Technische und organisatorische Maßnahmen
- 1.5Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- 1.6Datenpanne: Meldepflichten und Fristen
- 1.7Datenschutzbeauftragter, VVT und DSFA
- 1.8DSGVO im Entwicklungskontext: Privacy by Design
- 1.9Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG
- 1.10Bußgelder, Aufsichtsbehörden und Praxisfälle
- 1.11IHK-Aufgaben DSGVO
Betroffenenrechte (Art. 15–22)
Die DSGVO gibt nicht nur vor, wie Unternehmen Daten verarbeiten dürfen – sie gibt Betroffenen auch aktive Rechte, ihre Daten zu kontrollieren. Diese Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO) sind der praktische Kern des Datenschutzes aus Nutzersicht. Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese Rechte kennen und Prozesse aufsetzen, um darauf zu reagieren. Für Azubis in der IT ist das besonders relevant: Bei der Softwareentwicklung müssen diese Rechte technisch umgesetzt werden.
1) Die acht Betroffenenrechte im Überblick
Denk an die Betroffenenrechte wie an Werkzeuge, die jeder Bürger in der Hand hat, um Kontrolle über seine Daten zu behalten. Klicke auf ein Recht, um Details und konkrete Anforderungen an Unternehmen zu sehen.
2) Technische Umsetzung in der Softwareentwicklung
Für Entwickler bedeuten diese Rechte konkrete technische Anforderungen. Wer Software baut, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss von Anfang an (Privacy by Design, mehr in DSGVO im Entwicklungskontext: Privacy by Design) Mechanismen einbauen, die diese Rechte ermöglichen.
| Betroffenenrecht | Technische Anforderung |
|---|---|
| Auskunft (Art. 15) | Funktion zum Export aller gespeicherten Nutzerdaten, idealerweise im Nutzerprofil selbst abrufbar |
| Berichtigung (Art. 16) | Editierbare Profilfelder, Admin-Funktion zur Datenpflege |
| Löschung (Art. 17) | Account-Löschfunktion, die alle verknüpften Daten aus allen Tabellen entfernt – inkl. Backups nach definierten Fristen |
| Datenportabilität (Art. 20) | Export in maschinenlesbarem Format (JSON, CSV, XML) |
| Widerspruch gegen Profiling (Art. 21) | Opt-Out-Mechanismus für Analyse- und Trackingfunktionen |
Zusammenfassung
Die DSGVO gibt betroffenen Personen acht aktive Rechte (Art. 15–22): Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Schutz vor automatisierten Entscheidungen. Unternehmen müssen innerhalb eines Monats auf Anfragen reagieren. Für die Softwareentwicklung bedeuten diese Rechte technische Anforderungen: Export-, Berichtigungs- und Löschfunktionen müssen von Anfang an eingeplant werden. Details zu Technischen und organisatorischen Maßnahmen in der nächsten Lektion.
