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- Arbeitsschutz, Brandschutz & Umweltschutz9
- 1.1ArbSchG und ASiG Grundlagen
- 1.2Gefährdungsbeurteilung am IT-Arbeitsplatz
- 1.3Ergonomie am IT-Arbeitsplatz
- 1.4Elektrische Gefährdungen: DGUV Vorschrift 3
- 1.5Unfallmeldung und Verhalten bei Unfällen
- 1.6Brandklassen, Löschmittel und Brandschutzordnung
- 1.7Umweltbelastungen durch IT-Betrieb
- 1.8Umweltschutz-Regelungen und Ressourceneffizienz
- 1.9ElektroG, IT-Entsorgung und Green IT
Elektrische Gefährdungen: DGUV Vorschrift 3
In der IT-Welt scheint das Risiko durch Strom selbstverständlich: wir leben damit, jeden Tag, in Form von Computer-Netzteilen, Akku-Geräten und Kabel-Salat unter dem Schreibtisch. Genau diese Vertrautheit macht es gefährlich. Strom ist unsichtbar – man sieht ihm nicht an, ob ein Kabel beschädigt ist, ein Netzteil ausgelaufen oder eine Steckdose überlastet. Stromschläge und elektrische Brände gehören zu den häufigsten Ursachen schwerer Arbeitsunfälle im Bürobereich; allein in Deutschland passieren jährlich etwa 200 tödliche Stromunfälle, viele davon in beruflichen Umgebungen. Damit das nicht passiert, schreibt die DGUV Vorschrift 3 – die Unfallverhütungs-Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" – regelmäßige Prüfungen aller elektrischen Geräte und Anlagen vor. In dieser Lektion lernst du die Grundprinzipien des elektrischen Arbeitsschutzes: was die DGUV V3 verlangt, welche Prüffristen für unterschiedliche Geräte gelten, wer als „Elektrofachkraft" prüfen darf, was die fünf Sicherheits-Regeln sind und welche besonderen Themen in der IT relevant sind – von Server-Räumen über USV-Anlagen bis zu Akku-Brandgefahren. Diese Lektion baut auf L2 Gefährdungsbeurteilung auf.
1) Warum ist Strom so gefährlich?
Strom wirkt auf den menschlichen Körper auf mehrere Arten. Die thermische Wirkung verbrennt Gewebe – vor allem bei hohen Strömen über längere Zeit. Die elektrolytische Wirkung zerstört Zellen durch chemische Veränderungen. Die wichtigste Wirkung ist aber die elektrophysiologische: schon kleine Ströme stören die Nerven-Signale, lösen Muskel-Krämpfe aus und können das Herz aus dem Takt bringen. Schon 30 mA Wechselstrom über mehr als 100 Millisekunden können Herzkammer-Flimmern auslösen – und das ist meistens tödlich.
Eine grobe Übersicht der Strom-Wirkung beim Menschen (Wechselstrom, 50 Hz, typische Werte):
Der wichtigste Schutz: der Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter oder RCD – Residual Current Device). Er misst die Differenz zwischen hin- und zurückfließendem Strom und schaltet sofort ab, wenn ein Unterschied von 30 mA oder mehr auftritt (= Strom fließt irgendwo ab, etwa über einen Menschen). Seit 2007 ist der FI-Schalter in allen Steckdosen-Stromkreisen in deutschen Wohnungen Pflicht, in Büros und Werkstätten ebenfalls. Wer alte Elektro-Installationen ohne FI hat, sollte sie dringend nachrüsten lassen.
2) Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3, davor VBG 4) ist eine berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungs-Vorschrift, die für alle Mitgliedsbetriebe der gewerblichen Berufsgenossenschaften gilt – das ist faktisch jedes Unternehmen außer dem öffentlichen Dienst (dort gilt die parallele DGUV V4). Sie verpflichtet den Unternehmer, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Was sind „elektrische Anlagen und Betriebsmittel"? Im Grunde alles, was Strom braucht: Computer, Monitore, Drucker, Server, Switches, USV-Anlagen, Netzteile, Verlängerungskabel, Steckdosenleisten, Wasserkocher, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Akku-Ladegeräte, Lampen, klimatechnische Anlagen. Die Vorschrift unterscheidet zwei Hauptkategorien: ortsfeste Anlagen (fest installiert, nicht bewegbar – z. B. die Hausinstallation, fest verdrahtete Klimaanlagen) und ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile Geräte, alles mit Stecker).
3) Prüffristen und Prüfumfang
Die Prüffristen sind in der Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV V3 als Richtwerte festgelegt. Im Einzelfall werden sie über die Gefährdungsbeurteilung (siehe L2) festgelegt – sie können je nach Beanspruchung kürzer oder (selten) länger sein.
| Gerätekategorie | Richtwert · Büro/Verwaltung | Richtwert · stärkere Beanspruchung |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Computer, Monitor, Drucker, Verlängerungs-Kabel) | alle 24 Monate | alle 6–12 Monate (z. B. Werkstätten, Schulen) |
| Ortsfeste Anlagen (Hausinstallation, Schaltschränke) | alle 4 Jahre | alle 1 Jahr (besondere Beanspruchung) |
| FI-Schutzschalter (RCD) – Funktionstest | halbjährlich (Auslöse-Taste drücken) | — |
| Bauliche Anlagen mit elektrotechn. Sicherheitseinrichtungen (z. B. Aufzüge, Rauchmelder) | jährlich | — |
Eine wichtige Klarstellung: die Prüffristen aus der Tabelle sind Richtwerte, keine starren Pflichten. Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein Gerät weniger oft geprüft werden muss (z. B. weil es sehr robust ist und im Schrank steht), ist eine längere Frist möglich. Wenn es stark beansprucht ist (täglicher Transport, Outdoor-Einsatz), ist eine kürzere Frist Pflicht. Verantwortlich für die Festlegung ist der Unternehmer – in der Praxis berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine externe Elektrofachkraft.
4) Wer darf prüfen?
Prüfungen nach DGUV V3 dürfen nur durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durchgeführt werden – das sind in der Regel Elektrofachkräfte. Eine Elektrofachkraft ist jemand mit elektrotechnischer Ausbildung (Elektriker:in, Elektroniker:in, Elektroingenieur:in oder vergleichbar), ausreichender Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit im Prüfbereich. Ein einfacher Fachinformatiker:in ist keine Elektrofachkraft im Sinne der Vorschrift.
Elektrofachkraft (EFK)
Darf alle Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen, einschließlich Reparatur, Installation und DGUV-V3-Prüfung. Verantwortlich für die elektrische Sicherheit.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Darf nur bestimmte, klar umrissene Arbeiten ausführen – z. B. Steckdosen wechseln in einer bestimmten Anlage. Hat keine generelle Elektrokompetenz.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Darf bei einfachen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte mitwirken (Sichtprüfung, Messungen mit Prüfgerät), aber nur unter Aufsicht einer EFK. Keine Reparaturen.
Elektrotechnischer Laie
Darf keine Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen, außer dem Bedienen (Stecker einstecken/ziehen, Schalter betätigen). Das gilt für die meisten IT-Beschäftigten.
Diese Abstufung ist wichtig: wer als Fachinformatiker:in einen defekten Stecker tauscht, einen Server umverdrahtet oder eine USV anschließt, arbeitet eigentlich im Bereich der EFK – ohne entsprechende Qualifikation ist das gefährlich und im Schadensfall problematisch. Viele IT-Unternehmen haben daher entweder eigene Elektriker:innen für solche Arbeiten oder beauftragen externe Fachfirmen.
5) Die fünf Sicherheits-Regeln beim Arbeiten an Anlagen
Wer als Elektrofachkraft an einer elektrischen Anlage arbeitet, muss immer die fünf Sicherheits-Regeln einhalten. Sie sind seit Jahrzehnten unverändert und gehören zu den ersten Dingen, die jede:r Elektroniker-Auszubildende lernt:
1
Anlage allpolig spannungsfrei schalten (Sicherung raus, Hauptschalter aus).
2
Gegen Wiedereinschalten sichern: abgeschalteten Schalter mit Schloss oder Schild sperren.
3
Mit Prüfgerät an allen aktiven Teilen messen – nicht raten, messen!
4
Nur bei Hochspannung Pflicht. Im Niederspannungsbereich oft entfallen, aber sinnvoll.
5
Wenn andere unter Spannung stehende Teile in Reichweite sind, mit isolierenden Tüchern oder Platten abdecken.
Die Reihenfolge ist nicht beliebig: jeder Schritt schützt vor einem konkreten Risiko. Wer „freischaltet" und dann nicht „sichert", riskiert, dass jemand anders unwissentlich wieder einschaltet. Wer nicht „prüft", riskiert, sich auf einen Schaltzustand zu verlassen, der vielleicht falsch ist (defekter Schalter, falsches Schaltbild). Die Regeln sind in DIN VDE 0105-100 festgeschrieben und gelten in ganz Europa ähnlich.
6) Typische Probleme im IT-Umfeld
In Büros und IT-Räumen tauchen immer wieder dieselben elektrischen Probleme auf. Sie sind alle harmlos zu vermeiden, werden aber regelmäßig übersehen.
Das vielleicht häufigste Problem sind kaskadierte Steckdosenleisten: eine Mehrfach-Steckdose wird in eine andere gesteckt, in die wiederum eine dritte, weil unter dem Schreibtisch nicht genügend Anschlüsse sind. Das ist gefährlich, weil die Steckdosenleisten oft Strom-Begrenzungen haben (z. B. 16 A bei normaler Schuko-Steckdose) – wer drei Steckdosenleisten kaskadiert und an jede Geräte mit 5–10 A hängt, überschreitet die Belastung und riskiert Kabel-Brand. Verboten ist die Kaskadierung nicht direkt, aber durch die Gefährdungsbeurteilung praktisch ausgeschlossen.
Beschädigte Kabel sind ein weiteres häufiges Problem. Wer einen Stecker am Kabel rausreißt statt am Steckergehäuse, beschädigt langfristig die Adernverbindungen; wer das Kabel scharfkantig knickt oder durch Möbel-Rollen fährt, ebenso. Beschädigte Kabel müssen sofort ausgetauscht werden – nicht „provisorisch geflickt" mit Isolierband.
Selbstgebaute oder importierte Geräte ohne CE-Kennzeichnung sind in vielen Büros zu finden. Adapter aus dem Asien-Online-Handel, Akku-Pakete von zweifelhafter Herkunft, „No-Name"-Netzteile – sie alle können brandgefährlich sein, weil sie nicht der EU-Sicherheitsnorm entsprechen. Gerade im Homeoffice-Zeitalter wandern solche Geräte zunehmend in den beruflichen Einsatz. Der Arbeitgeber muss formal sicherstellen, dass nur sichere Geräte eingesetzt werden – bei privaten Notebooks in der Telearbeit ist das eine Grauzone.
Eine spezielle IT-Gefahr sind Lithium-Ionen-Akkus. Sie können in seltenen Fällen thermisch durchgehen – ein Defekt in einer Zelle führt zu Überhitzung, die weitere Zellen entzündet, mit heftiger Flamme und Rauchentwicklung. Notebooks, Smartphones, Powerbanks, E-Bike-Akkus – alle haben dieses Risiko. Vorbeugen: nur Original-Akkus oder zertifizierte Ersatzakkus verwenden, beschädigte Akkus sofort entsorgen, Akkus nicht über Nacht in unbeobachteten Räumen laden. Mehr dazu in L6 Brandschutz.
7) Besondere Räume: Server und Rechenzentren
In Server-Räumen und Rechenzentren gelten verschärfte Regeln. Hier sind hohe Stromstärken im Spiel (Rack-Stromverteilung oft mit 32 A oder mehr), und die Anlagen sind 24/7 in Betrieb. Eine Wartung „mal eben am Wochenende" mit eingeschaltetem Strom ist hier keine Option. Üblich sind:
- Doppelte Stromversorgung aus zwei unabhängigen Einspeisungen (A- und B-Seite), oft mit Generator-Notstrom und USV-Anlagen als Puffer.
- FI-Schalter mit höherem Auslösestrom (z. B. 300 mA statt 30 mA), weil die hohen Ableitströme moderner IT-Hardware sonst einen 30-mA-FI fehlerhaft auslösen würden.
- Klar gekennzeichnete Stromkreise und detaillierte Pläne, sodass im Notfall genau klar ist, was wo abgeschaltet werden muss.
- Brandfrüherkennungs-Systeme wie Rauchansaug-Anlagen, oft mit automatischen Gas-Lösch-Anlagen (Argon, FK-5-1-12). Diese Anlagen dürfen nur ausgelöst werden, wenn keine Personen mehr im Raum sind – Voralarm und Räumungs-Sirene sind Pflicht.
- Zutrittsregelung: nur autorisiertes Personal mit Sicherheitsunterweisung darf den Raum betreten. Wartungs-Arbeiten an aktiven Anlagen nur durch Elektrofachkraft.
Wer als Fachinformatiker:in im Rechenzentrum arbeitet, muss vor dem ersten Zugang eine besondere Sicherheits-Unterweisung erhalten – Verhalten bei Alarm, Notausgänge, Lösch-Anlage. Das ist Pflicht des Arbeitgebers nach ArbSchG und sollte schriftlich dokumentiert werden.
8) Was tun bei einem Stromunfall?
Wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Stromunfall kommt, gilt eine klare Verhaltens-Regel: zuerst Strom abschalten, dann helfen. Niemals einen Verunfallten anfassen, der noch unter Strom steht – sonst hängt der Helfende ebenfalls am Strom. Erst Hauptschalter aus, Sicherung raus, Stecker ziehen, oder die Person mit einem isolierenden Gegenstand (Holzstab, Besenstiel) vom Stromkreis trennen.
Sobald die Strom-Quelle weg ist: Notruf 112, Atmung prüfen, gegebenenfalls Wiederbelebung. Auch wenn die Person nach dem Stromschlag „nur" benommen wirkt: immer ins Krankenhaus. Herz-Rhythmusstörungen können noch Stunden später auftreten. Stromunfälle sind außerdem unbedingt als Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft zu melden – das hat auch versicherungs-rechtliche Konsequenzen. Mehr dazu in L5 Unfallmeldung.
Zusammenfassung
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jedes Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Im Büroumfeld sind ortsveränderliche Geräte alle 24 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre die Richtwerte. Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft. Vor jeder Arbeit an spannungsführenden Anlagen gelten die fünf Sicherheits-Regeln: freischalten, sichern, prüfen, erden, abdecken. Typische IT-Risiken sind kaskadierte Steckdosen-Leisten, beschädigte Kabel und unzertifizierte Geräte. Bei Stromunfällen zuerst die Strom-Quelle abschalten, dann helfen.
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