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Tarifrecht und Tarifverträge
Überblick über das Tarifrecht
Das Tarifrecht regelt die Beziehungen zwischen den Tarifvertragsparteien – in der Regel Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – und umfasst die Normen, die für die Ausgestaltung von Tarifverträgen gelten. Tarifverträge legen die Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche verbindlich fest und haben eine bedeutende Rolle im Arbeitsrecht.
Definition und Bedeutung von Tarifverträgen
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, in der die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Region geregelt werden. Tarifverträge haben eine bindende Wirkung für die Mitglieder der Vertragsparteien und bieten einen Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf.
Tarifvertragsparteien
Gewerkschaften:
- Interessenvertretung der Arbeitnehmer
- Verhandeln mit Arbeitgebern über Arbeitsbedingungen
- Setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen und soziale Standards ein
Arbeitgeberverbände:
- Interessenvertretung der Arbeitgeber
- Verhandeln mit Gewerkschaften über Arbeitsbedingungen
- Streben nach wirtschaftlich tragfähigen und praktikablen Lösungen
Aufbau und Inhalte von Tarifverträgen
Ein Tarifvertrag besteht typischerweise aus folgenden Teilen:
Manteltarifvertrag:
- Regelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Arbeitsorganisation
- Hat meist eine längere Laufzeit
Lohn- und Gehaltstarifvertrag:
- Legt die Höhe der Löhne und Gehälter sowie Zulagen und Zuschläge fest
- Wird häufig jährlich neu verhandelt
Sondertarifverträge:
- Behandeln spezifische Themen wie Altersvorsorge, Fortbildung oder Gesundheitsschutz
Geltungsbereich und Laufzeit von Tarifverträgen
Geltungsbereich:
- Tarifverträge gelten für alle Mitglieder der Tarifvertragsparteien und können auf bestimmte Branchen, Regionen oder Unternehmen beschränkt sein
- Tarifbindung kann durch Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband entstehen
- Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können die Anwendung eines Tarifvertrags im Arbeitsvertrag vereinbaren
Laufzeit:
- Tarifverträge haben eine festgelegte Laufzeit, nach deren Ablauf sie neu verhandelt werden
- Während der Laufzeit gilt Friedenspflicht, das heißt, es dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks, Aussperrungen) durchgeführt werden
Tarifverhandlungen und Arbeitskampf
Tarifverhandlungen:
- Regelmäßige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zur Anpassung der Arbeitsbedingungen
- Ziel ist es, einen neuen Tarifvertrag abzuschließen, der den aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen entspricht
Arbeitskampfmaßnahmen:
- Bei Scheitern der Verhandlungen können Gewerkschaften zum Streik aufrufen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen
- Arbeitgeber können als Reaktion darauf eine Aussperrung verhängen
- Arbeitskämpfe sind gesetzlich geregelt und unterliegen bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen
