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Sozialrechtliche Vorschriften
Grundlagen des Sozialrechts
Das Sozialrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die das soziale Sicherungssystem in Deutschland betreffen. Es ist darauf ausgerichtet, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten und umfasst verschiedene Bereiche wie Sozialversicherung, Sozialhilfe und soziale Förderung. Ziel des Sozialrechts ist es, die wirtschaftliche Existenz der Bürger zu sichern und soziale Ungleichheiten abzubauen.
Sozialversicherungssystem in Deutschland
Das deutsche Sozialversicherungssystem basiert auf dem Solidaritätsprinzip und umfasst folgende Zweige:
Krankenversicherung:
- Schutz bei Krankheit, Finanzierung medizinischer Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Krankengeld.
Rentenversicherung:
- Sicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene durch Rentenzahlungen.
Arbeitslosenversicherung:
- Unterstützung bei Arbeitslosigkeit durch Arbeitslosengeld, Arbeitsvermittlung und berufliche Weiterbildung.
Pflegeversicherung:
- Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit durch Pflegegeld, Sachleistungen und Pflegedienste.
Leistungen und Pflichten der Sozialversicherung
Leistungen der Sozialversicherung:
- Krankenversicherung: Übernahme von Behandlungskosten, Arzneimittelversorgung, Krankengeld.
- Rentenversicherung: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten.
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld I und II, Vermittlungsdienste, Qualifizierungsmaßnahmen.
- Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, stationäre Pflege.
Pflichten der Versicherten:
- Beitragszahlung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge zur Finanzierung der Sozialversicherung.
- Meldungen: Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit) müssen gemeldet werden.
- Mitwirkungspflicht: Versicherten müssen bei der Feststellung und Erbringung von Leistungen mitwirken.
Arbeitnehmerrechte im Krankheitsfall
Anspruch auf Lohnfortzahlung:
- Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Krankengeld:
- Nach Ablauf der Lohnfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld, in der Regel 70% des Bruttoarbeitsentgelts.
Meldepflicht:
- Krankmeldung beim Arbeitgeber und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung innerhalb von drei Tagen.
Arbeitsschutz:
- Arbeitgeber müssen den Arbeitsplatz so gestalten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt wird.
