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Mitbestimmungsrechtliche Vorschriften
Überblick über das Mitbestimmungsrecht
Das Mitbestimmungsrecht in Deutschland regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer an betrieblichen Entscheidungsprozessen. Es stärkt die Position der Arbeitnehmer im Unternehmen und sorgt für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das zentrale Gesetz in diesem Bereich ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Mitbestimmung in Unternehmen und regelt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Rechte und Pflichten des Betriebsrats:
- Informationsrecht: Der Betriebsrat hat das Recht, umfassend über alle Angelegenheiten informiert zu werden, die die Arbeitnehmer betreffen.
- Mitbestimmungsrecht: Der Betriebsrat hat in bestimmten Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht, d.h., ohne seine Zustimmung kann der Arbeitgeber keine Entscheidungen treffen.
- Beratungsrecht: Der Betriebsrat hat das Recht, bei bestimmten Angelegenheiten angehört zu werden und Vorschläge zu unterbreiten.
- Überwachungsrecht: Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten, insbesondere bei:
- Arbeitszeitregelungen: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenregelungen.
- Urlaubsregelungen: Urlaubspläne, Grundsätze der Urlaubsgewährung.
- Sozialeinrichtungen: Errichtung, Verwaltung und Nutzung betrieblicher Sozialeinrichtungen.
- Betriebliche Ordnung: Regeln zur Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer.
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
In personellen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungs- und Beratungsrecht bei:
- Personaleinstellungen: Mitbestimmung bei der Einstellung, Versetzung und Ein- und Umgruppierung von Arbeitnehmern.
- Kündigungen: Anhörung und Beratung bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.
- Personalplanung: Beratung bei der Planung des Personalbedarfs und der Personalentwicklung.
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
In wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Beratungs- und Informationsrecht:
- Betriebsänderungen: Beratung bei geplanten Betriebsänderungen wie Stilllegung, Verlegung oder Zusammenschluss von Betrieben.
- Wirtschaftliche Lage: Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
- Unternehmensplanung: Beratung bei der Planung von Investitionen und Rationalisierungsmaßnahmen.
Betriebsversammlungen und Betriebsvereinbarungen
Betriebsversammlungen: Der Betriebsrat lädt mindestens einmal im Quartal zu einer Betriebsversammlung ein, bei der die Arbeitnehmer über aktuelle Entwicklungen und wichtige Themen informiert werden.
Betriebsvereinbarungen: Der Betriebsrat schließt mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen ab, die verbindliche Regelungen für bestimmte betriebliche Angelegenheiten enthalten. Diese Vereinbarungen haben eine ähnliche Wirkung wie Tarifverträge.
