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Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
Rechte des Auszubildenden
Die Rechte des Auszubildenden sind gesetzlich festgelegt und umfassen:
Anspruch auf Ausbildung:
- Der Auszubildende hat das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung, die den gesetzlichen Vorgaben und dem Ausbildungsrahmenplan entspricht.
- Dies beinhaltet die Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten gemäß dem Ausbildungsberuf.
Ausbildungszeugnis:
- Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hat der Auszubildende Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.
- Dieses Zeugnis dokumentiert die erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen und ist für die berufliche Zukunft von großer Bedeutung.
Urlaubsanspruch und Arbeitszeit:
- Der Auszubildende hat Anspruch auf Erholungsurlaub gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen im Ausbildungsvertrag.
- Die festgelegte Arbeitszeit sowie Überstundenregelungen müssen eingehalten und entsprechend vergütet werden.
Pflichten des Auszubildenden
Die Pflichten des Auszubildenden sind essenziell für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf:
Leistungspflicht:
- Der Auszubildende ist verpflichtet, sich aktiv am Ausbildungsprozess zu beteiligen und die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erledigen.
- Dazu gehört auch die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung und zur Umsetzung von Anweisungen des Ausbildungsbetriebs.
Schweigepflicht und Loyalität:
- Während der Ausbildung gilt eine Schweigepflicht über betriebliche Interna und vertrauliche Informationen.
- Der Auszubildende verpflichtet sich zu einer loyalen Haltung gegenüber dem Ausbildungsbetrieb und seinen Interessen.
Dokumentationspflicht:
- Der Auszubildende ist dazu verpflichtet, Ausbildungsnachweise und andere Dokumente sorgfältig zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.
- Diese Dokumentation dient als Nachweis für die erbrachten Leistungen und den persönlichen Lernfortschritt.
Rechte des Ausbildungsbetriebs
Der Ausbildungsbetrieb hat verschiedene Rechte, um die Qualität der Ausbildung zu sichern:
Weisungsrecht:
- Der Ausbildungsbetrieb hat das Recht, dem Auszubildenden Anweisungen zur Durchführung der Ausbildungsaufgaben zu geben.
- Diese Anweisungen sollen dazu dienen, die Ausbildungsziele zu erreichen und die fachliche Qualifikation des Auszubildenden zu fördern.
Beurteilungsrecht:
- Der Betrieb hat das Recht, die Leistungen des Auszubildenden zu bewerten und regelmäßig Rückmeldungen zu geben.
- Diese Bewertungen fließen in die Erstellung von Zwischenzeugnissen und dem finalen Ausbildungszeugnis ein.
Zugang zu Ausbildungsmaterialien:
- Der Ausbildungsbetrieb hat das Recht, dem Auszubildenden Zugang zu allen erforderlichen Ausbildungsmaterialien und Ressourcen zu gewähren.
- Dies beinhaltet auch die Bereitstellung von Arbeitsplatz und Werkzeugen, die für die Ausbildung notwendig sind.
Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Der Ausbildungsbetrieb trägt eine Reihe von Pflichten zur Gewährleistung einer qualifizierten Ausbildung:
Anleitungspflicht:
- Der Betrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden fachlich anzuleiten und ihn bei der praktischen Umsetzung der Ausbildungsinhalte zu unterstützen.
- Diese Anleitung soll sicherstellen, dass der Auszubildende die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt.
Fürsorgepflicht:
- Der Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, die Gesundheit und Sicherheit des Auszubildenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
- Dazu gehört auch die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und die Vermeidung von Gefahren für die Auszubildenden.
Dokumentationspflicht und Zeugniserstellung:
- Der Betrieb muss die Ausbildungsleistungen des Auszubildenden dokumentieren und bei Bedarf Ausbildungszeugnisse erstellen.
- Diese Zeugnisse sollten die erworbenen Fähigkeiten und die Leistungen des Auszubildenden angemessen widerspiegeln.
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